Die Daten des UNO-Klimaberichtes sind dramatisch: wenn jetzt nicht entschieden gehandelt wird, wird die Klimaerwärmung auch in der Schweiz massive ökologischen und ökonomischen Auswirkungen haben. Aber anstatt nun sofort die dringend notwendigen Massnahmen zur Senkung des CO2 zu beschliessen, werden die Anträge der Grünen für den Klimaschutz verwässert, verschoben oder gar abgelehnt.

In ihrer Sitzung vom 12. und 13. Februar hat die nationalrätliche Umweltkommission zwei Grüne Vorstösse behandelt: die parlamentarischen Initiativen Teuscher und Recordon zur Begrenzung von schweren Geländewagen , beziehungsweise zum Verbot des Standby Modus bei Elektrogeräten . Anstatt möglichst rasch die vorgeschlagenen Klimaschutzmassnahmen zu beschliessen, bevorzugt es die Kommission, die Vorstösse abzulehnen oder mit einem weniger verbindlichen Inhalt als Kommissionsanträge auf den Tisch zu bringen.

Die Grünen sind über diese Beschlüsse – die notabene von allen andern Parteien mitgetragen wurden – erzürnt. Alle Parteien reden von Klimaschutz, doch tatsächlich beschliessen wollen sie nicht einmal diese simpeln Massnahmen. Auch auf die läppische CO2-Abgabe auf Heizöl, wie sie im CO2-Gesetz bereits beschlossen wurde, möchte die Kommission trotz der neuen Ausgangslage nicht zurückkommen. Obwohl sie dies gemeinsam mit der ständerätlichen UREK durchaus könnte, da das Gesetz noch nicht fertig beraten ist.

Den Grünen ist es ernst mit dem Klimaschutz. Sie fordern, dass bereits in der Frühjahrssession möglichst viele Massnahmen zur CO2-Reduktion, beschlossen werden und wollen daher alle unbehandelten Vorstösse für den Klimaschutz traktandieren. Vor den eidgenössischen Wahlen geben sich nun fast alle Parteien ökologisch. Was diese ökologischen Bekenntnisse wert sind, zeigen diese ersten Beschlüsse.

Pl.Iv. Teuscher: Das Parlament wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, damit Personenwagen mit einem sehr hohen durchschnittlichen CO2-Ausstoss pro Kilometer nur aus wichtigen Gründen und mit einer Sonderbewilligung zugelassen werden. Dazu sind CO2-Grenzwerte festzulegen.

Pl.Iv. Recordon: Die Bundesgesetzgebung wird dahingehend geändert, dass der Stand-by-Modus bei Elektrogeräten, namentlich bei Unterhaltungselektronik und Haushaltgeräten, mit wenigen und klar begründeten Ausnahmen verboten ist.