Heute schickte der Gesamtbundesrat zwei Vorschläge für die Revision des CO2-Gesetzes in die Vernehmlassung. Das revidierte Gesetz legt die Klimaziele und Massnahmen der Schweiz für die Jahre nach 2010 fest. Beide Vorlagen gehen den Grünen zu wenig weit.

Aufgrund der erschreckenden Resultate der neusten Studien des WWF zum Klimawandel fordern die Grünen ein stärkeres Engagement des Bundesrates zum Schutz des Klimas und der Bevölkerung. Eine dreissigprozentige Reduktion der Treibhausgase ist ungenügend! Die Grünen fordern, dass eine Treibhausgasreduktion von mindestens 40 Prozent bis 2020 im Inland im neuen CO2-Gesetz verankert wird. Dass die Bevölkerung diese Ziele wünscht und als realistisch ansieht, zeigte das schnelle Zustandekommen der Klimainitiative.

Jahrzehntelang hat die Schweiz ihre Energieversorgung auf importierte fossile Energie aufgebaut und sich somit einseitig abhängig gemacht. Das revidierte CO2-Gesetz kann und muss diese Sachlage umkehren: Treibhausgase, die in der Schweiz entstehen, müssen im Inland reduziert werden. Das Handlungspotenzial ist am grössten im Verkehr und im Gebäudesektor. Nur mit Massnahmen im Inland wird das Wirtschaftspotenzial in den Bereichen erneuerbarer Energien und Energieeffizienz in der Schweiz genutzt. Um zu investieren, benötigen die Unternehmen klare von der Politik gesetzte Ziele und Rahmenbedingungen, die die Entwicklung in diese Richtung anschieben. Die Grünen fordern daher, dass im neuen Gesetz auch die nötigen Umsetzungsmassnahmen und deren Finanzierung festgelegt werden. Nicht zuletzt muss es im ureigensten Interesse der Schweiz liegen, die Auslandabhängigkeit und den Geld-Abfluss in erdölexportierende Staaten massiv zu vermindern.

Klimaschutz nur im Ausland ist unsinnig. Klimaschutz sollte im Sinne der Ursachenbekämpfung erfolgen. Andernfalls müssen die Kompensationen Jahr für Jahr wiederholt werden. Das ist extrem teuer und bringt dem einheimischen Gewerbe gar nichts. Einzig bei den grauen CO2-Emissionen, die die Schweiz durch importierte Waren erzeugt und die somit tatsächlich auch im Ausland anfallen, kann sich die Wirtschaft – ergänzend zu den 40 Prozent im Inland – im Ausland engagieren. Dabei ist allerdings auf die Qualität der Kompensationsprojekte zu achten (Gold Standard).