Gewiss, Gewalt an Sportveranstaltungen gibt es und sie ist untolerierbar. Aber um gegen Gruppen vorzugehen, die Straftaten begehen, genügt das bestehende Strafrecht. Hingegen fehlt es in der Schweiz an einer unabhängigen und professionellen Fanarbeit, die von Clubs und Verbänden organisiert und mitfinanziert werden müsste und die nachhaltig auf gewaltfreie Sportveranstaltungen einwirken könnte. Entsprechende Vorstösse der Grünen hat der Nationalrat bei der Debatte um die Finanzierung der Euro 08 bezeichnenderweise abgelehnt.

Das Parlament hat das neue Gesetz beschlossen, obwohl der Bund für polizeiliche Zwangsmassnahmen keine Zuständigkeit hat. Das Gesetz ist damit verfassungswidrig. Daran ändert auch die Befristung der kritischen Paragraphen bis Ende 2009 nichts. Das Gesetz ermöglicht u.a. die Einrichtung einer Datenbank, in der Personen auf den blossen Verdacht hin, zum Umkreis der sogenannten Hooligans zu gehören, gespeichert werden können. Bereits Kinder ab 12 Jahren könnten erfasst werden. Ausserdem sieht das Gesetz den Erlass von Rayonverboten und die präventive Verhaftung ganzer Fangruppen vor. Kurz: Die Unschuldsvermutung – ein wesentlicher Stützpfeiler eines jeden Rechtsstaates – würde ausser Kraft gesetzt. Der behördlichen Willkür würden damit Tür und Tor geöffnet.

Für die Grünen ist die Wahrung der Grundrechte ein hohes Gut. Diese dürfen nicht unter dem Vorwand der – berechtigten – Bekämpfung von Gewalttätern ausser Kraft gesetzt werden. In einem Rechtsstaat muss gewährleistet sein, dass nicht Unbeteiligte auf blossen Verdacht hin Opfer von staatlicher Repression werden.

Die Grünen werden ihre Mitglieder und SympahtisantInnen aufrufen, das Referendum zu unterzeichnen und sich nach Möglichkeit an der Unterschriftensammlung zu beteiligen.