Ja zu einer zeitgemässen Fortpflanzungsmedizin
Das breit aufgestellte, überparteiliche Komitee aus Vertreterinnen und Vertretern von Grüne sowie SP, glp, CVP, FDP, BDP und SVP hat heute in Bern die Kampagne für die Änderung des Verfassungsartikels „für die Fortpflanzungsmedizin“ lanciert. Das Komitee unterstützt die Verfassungsänderung, weil sie zeitgemäss ist und den betroffenen Paaren eine bessere Kinderwunschbehandlung ermöglicht.
Die Schweiz hat im europäischen Vergleich eine der restriktivsten Fortpflanzungsmedizingesetzgebungen. Das hat vor allem für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch negative Folgen. Ein unerfüllter Kinderwunsch ist für viele Paare eine starke seelische Belastung. Durch die Annahme der Verfassungsänderung wird diesen Paaren eine effizientere und sicherere Behandlung ermöglicht, sowie die seelische Belastung reduziert.
Chancen verbessern, Risiken reduzieren
Die Präimplantationsdiagnostik erhöht einerseits die Wahrscheinlichkeit auf eine Schwangerschaft. Andererseits reduziert sie das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft. Wird die Verfassungsänderung angenommen, kann die Präimplantationsdiagnostik auch in der Schweiz eingeführt werden. Diese in Europa längst etablierte Untersuchung ist vor allem für Eltern mit Erbkrankheiten von Bedeutung, um zu verhindern, dass sie ihre schwere, oft tödliche Krankheit vererben.
Heute werden der Frau die entwickelten Eizellen übertragen. Kommt es zu einer Schwangerschaft, kann ab der 11. Schwangerschaftswoche, im Rahmen der Pränataldiagnostik, das Erbgut auf Krankheiten untersucht werden. Ist der Embryo Träger der Krankheit, liegt die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch bei den Eltern. Das hat zur Folge, dass bereits vorbelastete Paare eine «Schwangerschaft auf Probe», mit all ihren körperlichen und seelischen Belastungen durchlaufen müssen. Wird die Verfassungsänderung angenommen, ist der Weg frei für die Einführung der Präimplantationsdiagnostik, die den Paaren dieses Dilemma erspart.