Mit der heute publik gewordenen Überwachung von Parteien und Organisationen verstösst der NDB klar gegen die in Art. 5 des Nachrichtendienstgesetzes festgeschriebenen Grundsätze der Informationsbeschaffung. Dass der NDB seine Kompetenzen überschreitet, ist kein Novum: Schon die Fichen-Affäre während des Kalten Kriegs und die unrechtmässige Sammlung von hunderttausenden Personendaten im Jahr 2010 haben gezeigt, dass beim NDB strengere Überprüfungsmassnahmen nötig sind.
 
Daher haben sich die GRÜNEN auch 2016 im Rahmen der Debatte und Abstimmungskampagne rund um das neue Nachrichtendienstgesetz dafür stark gemacht, dass die Aktivitäten des Nachrichtendiensts besser und regelmässig überprüft werden, um die Grundrechte der Bürger*innen zu schützen. Diese Forderung ist nach den heutigen Enthüllungen umso dringlicher. Die Grüne Fraktion wird die GPDel und den EDÖB daher umgehend auffordern, die nötigen Kontrollen beim Nachrichtendienst einzuleiten und zu eruieren, wie die Überwachung und Fichierung überhaupt zustande kommen konnte. Zudem müssen die rechtswidrig überwachten Organisationen informiert werden und volle Einsicht in ihre – unzensierten – Akten erhalten. Und von der Beobachtungsliste entfernt werden, sofern sie darauf aufgeführt sind.