In der Praxis wird Nanotechnologie bereits angewandt – obwohl noch nicht einmal der Begriff klar definiert ist. Schmutzabstossende Autolacke, die schmale Kratzer «heilen» lassen, versiegelte Schokolade gegen Schmierfinger oder die geruchsresistente Textilfasern sind bereits auf dem Markt erhältlich. Doch die Nanotechnik beschränkt sich nicht auf Oberflächen. Anwendungen in den Bereichen Wasseraufbereitung, Hygiene, Pharma, Medizin, Food und Verpackung sind zu erwarten.

Stoffe verändern bei Bearbeitung im Nanobereich ihre Eigenschaften. Das ist bekannt. Nicht alle Effekte können erklärt werden. Auch das ist klar. Die EMPA betreibt Risikoerforschung und ist in dieser Beziehung weltweit unter den führenden Instituten. Bisherige Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Nanopartikel können in Zellen eindringen, aber nicht abgebaut oder abgesondert werden. Es besteht ein erhebliches Gefährdungspotenzial für lebende Organismen. Ein Versiegelungsspray namens Magic Nano hat in Deutschland bei über hundert Personen zu Vergiftungserscheinungen geführt. Kanzerogene Effekte in Analogie zur Asbestfaser- oder Feinstaub-Problematik sind nicht auszuschliessen.

Das ökonomische Potenzial der Nanotechnologie wird als sehr hoch eingeschätzt. Börsenanalysten bewerten die Nanotechnologie als Wachstumsmarkt. Der Anreiz, zu investieren und Produkte möglichst rasch auf den Markt zu bringen, ist entsprechend gross. Vorsichtsmassnahmen werden in der Folge vernachlässigt. Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt müssen dringend Vorsorgemassnahmen an die Hand genommen werden. Es ist wichtig, das Vorsorgeprinzip so früh wie möglich anzuwenden, um das Gleichgewicht zwischen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen zu finden. Konflikten über neue Technologien, wie zuletzt erlebt mit der Atomtechnik, Asbest, Dioxin und Gentechnik, können so vermeiden werden.

Sowohl in den USA wie in der EU sind Vorarbeiten in Gang, um nanotechnologische Anwendungen zu regulieren. In der Schweiz erarbeiten BAG und BAFU einen Aktionsplan „synthetische Nanopartikel 2006-2009“. Die Grüne Fraktion will den politischen Prozess in Gang bringen und fordert mit einer Motion den Bundesrat auf, eine Gesetzesgrundlage zu erarbeiten, die Begriff und Anwendungsbereiche der Nanotechnologie definieren und ein spezifisches Bewilligungsverfahren, Toxizitäts- und Emmissionsgrenzwerte, Messverfahren, Deklarationsvorschriften sowie Haftungsregelungen umfasst. Der Bundesrat muss die Bevölkerung so weit als möglich in die Diskussion über die Nanotechnologie mit einbeziehen.