Die SPK des Nationalrats hat in ihrer heutigen Sitzung der SVP-Initiative „für demokratische Einbürgerungen“ mit 13:12 Stimmen zugestimmt. Die Initiative will Einbürgerungen an der Urne und in Gemeindeversammlungen (wieder) möglich machen und sie will erreichen, dass bei Einbürgerungsentscheiden der Rechtsweg nicht mehr beschritten werden könnte (Rechtsweggarantie).

Die Kommission schürt damit zusammen mit den Initianten die Illusion, mit der Annahme dieser Initiative liesse sich das Rad der Zeit zurückdrehen. Das ist falsch. Der Anspruch auf das rechtliche Gehör, die daraus folgende Begründungspflicht und das Recht, gegen einen Entscheid rekurieren zu können, sind ebenso Teil des schweizerischen Rechtsstandards wie die Tatsache, dass auch eine Bürgerversammlung die Grundrechte nicht ausser Kraft setzen kann.

Der Beschluss der SPK-N ist umso stossender, als nach Auffassung der Grünen die Initiative ungültig ist. Denn sie widerspricht übergeordnetem Recht und sie ist in der Praxis deshalb nicht anwendbar. Die Anwendbarkeit einer Initiative aber ist notwendige Voraussetzung für deren Gültigkeit. Leider hat die Kommission den Antrag der Grünen, die Initiative ungültig zu erklären, abgelehnt.

Die Grünen sind dagegen, die Bevölkerung über Initiativen abstimmen zu lassen, die nicht umsetzbar sind. Damit werden die Volksrechte verhohnepipelt, was sich verheerend auswirken wird. Die Erfahrungen mit der „Verwahrungsinitiative“ zeigen das deutlich.

In der Sache treten die Grünen dafür ein, dass der gesetzliche Rahmen und die Einbürgerungskriterien durch die Stimmberechtigten bestimmt werden, dass aber die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen und die Rechtsanwendung eine Aufgabe der ausführenden administrativen Organe sein muss. Die Zeiten, da eine Einbürgerung wie die Wahl eines Regierungsmitglieds als politischer Akt qualifiziert wurde, endeten im letzten Jahrhundert.