Eine Arbeitsstelle ermöglicht nicht nur finanzielle Eigenständigkeit, sondern ist wichtig für die Teilnahme an der Gesellschaft. Aber das Ziel der 6. IV-Revision, innerhalb von sieben Jahren mehr als 16’000 RentenbezügerInnen zurück in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, ist realitätsfremd.

Dieser Arbeitsmarkt stellt jetzt schon zu wenig Arbeitsplätze für alle Arbeitssuchenden zur Verfügung. Er ist von Leistungsdruck und einem ständigen Rückgang von Empathie gegenüber Schwächeren geprägt. Hier gibt es keine Hochkonjunktur für Menschen mit Behinderung.

Um die Wiedereingliederung zu fördern, braucht es also nicht ein undifferenziertes Anziehen der Sparschraube, sondern gesetzliche Verpflichtungen für die Arbeitgebenden. Deshalb unterstützt die Grüne Fraktion eine Quotenregelung, welche mittlere und grössere Unternehmen verpflichtet IV- RentenbezügerInnen einzustellen.

Keine diskriminierende Aufhebung bisheriger Renten
Es ist für die Grünen inakzeptabel, bisherige Renten aufzuheben oder neue Renten zu verweigern, indem psychiatrische Diagnosen (wie Persönlichkeitsstörungen, chronische Schmerzen oder posttraumatische Belastungen) oder Unfälle mit Schleudertraumata von der IV ausgeschlossen werden.

Menschen, die an psychischen Krankheiten oder an den Folgen eines Unfalls leiden, werden so systematisch diskriminiert, völlig unabhängig vom Schweregrad ihrer Beeinträchtigung. Die Folgen sind gravierend und führen zu einer unsinnigen Umlagerung der Kosten auf die Sozialhilfe. Diese Kosten müssen die Gemeinden und Kantone tragen.

Nein zur Revision, Ja zum Assistenzbudget
Aus diesen Gründen lehnt die Grüne Fraktion die 6. IV Revision ab. Sie unterstützt die definitive Einführung des Assistenzbudgets für alle behinderten Menschen, die dieses beanspruchen. Im Fall einer Ablehnung der Revision setzt sich die Grüne Fraktion dafür ein, dass das Assistenzbudget separat behandelt und baldmöglichst umgesetzt wird.