Die Staatspolitische Kommission (SPK) hat einen weiteren Schritt getan, um die Rechte von anerkannten Flüchtlingen zu untergraben: Indem die Kommission den Ehegatten und Kindern den Flüchtlingsstatus nicht mehr garantieren will, verletzt sie ihr Recht auf die Einheit der Familie. Die Grünen erinnern daran, dass sowohl die allgemeine Erklärung der Menschenrechte wie auch die Flüchtlingskonvention den Schutz der Familieneinheit durch Gesellschaft und Staat vorschreibt. Mit ihrem Entscheid missachtet die SPK das internationale Recht und die humanitäre Tradition der Schweiz.

Für das Wohlergehen von Flüchtlingen ist die Wiedervereinigung mit ihrer Familie von grosser Bedeutung. Nicht selten werden Familien auf dem Fluchtweg auseinandergerissen, oder Ehepartner und Kinder müssen im Herkunftsland zurückgelassen werden. Das UN Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) betont in einem Gutachten zuhanden der SPK, dass im Herkunftsland verbliebene Angehörige von Flüchtlingen oft einem Verfolgungsrisiko ausgesetzt sind. Die Grünen sind ausserdem überzeugt, dass der Flüchtlingsstatus für die ganze Familie für deren Integration förderlich ist. Dadurch erhalten alle Familienmitglieder eine langfristige Perspektive in der Schweiz und können sich entsprechend in der Gesellschaft und im Arbeitsmarkt integrieren.

Recht auf Familieneinheit grundsätzlich in Frage gestellt
Mit einem zweiten Entscheid hat die SPK auch das Recht auf Familieneinheit von Personen mit C-Ausweis angegriffen. Diese sollen kein Anrecht auf Familiennachzug mehr haben, wenn sie auf Sozialhilfe angewiesen sind oder nicht über eine geeignete Wohnung verfügen. Warum hier die Schraube noch weiter angezogen werden soll, ist für die Grünen unverständlich. Gerade die Unterstützung der Familie kann helfen, aus diesen für die Betroffenen schwierigen Situationen herauszufinden.