Ende Woche beginnt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) die inhaltliche Beratung der nächsten IV-Revision. Organisationen von Menschen mit Behinderungen, Gewerkschaften, Parteien und Verbände aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich haben sich zu einer IV-Allianz zusammengeschlossen. Sie wollen einer echten Weiterentwicklung der IV Nachdruck verleihen. Die IV-Allianz begrüsst die vom Bundesrat angestrebte Förderung der beruflichen Eingliederung. Auch die einzelnen Eingliederungsmassnahmen sind positiv zu werten: Sie sollen früher, konsequenter und in engerer Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden zum Einsatz kommen. Damit Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt auch wirklich Fuss fassen und darin verbleiben können, braucht es aber mehr als schöne Worte. Wie die Evaluation des seit 14 Jahren geltenden Behindertengleichstellungsgesetzes gezeigt hat, hat die bis heute fehlende Verpflichtung der Privatwirtschaft nicht zum Ziel geführt. Bund und Kantone stehen zudem in der Pflicht, dass die vorgeschlagenen Massnahmen zur beruflichen Eingliederung auch umgesetzt werden können.

Stufenloses Rentensystem: Ja, aber konsequent
Der Bundesrat schlägt ein stufenloses Rentensystem vor, um Schwelleneffekte zu eliminieren. Für die IV-Allianz macht das vorgeschlagene Modell jedoch keinen Sinn, denn es soll weiterhin erst ab einer 40%-igen Invalidität Anspruch auf eine IV-Rente bestehen. Ein stufenloses Rentensystem eliminiert Schwelleneffekte aber nur dann in genügendem Ausmass, wenn die Eintrittsschwelle früher ansetzt – wie dies beispielsweise bei der Unfallversicherung bei einer Erwerbsunfähigkeit ab 10% der Fall ist.

Sparen und Leistungsabbau sind tabu
Als ernst zu nehmende Weiterentwicklung der IV müsste die IV-Revision die Zielsetzung und die Vorgaben der UNO-Behindertenrechtskonvention berücksichtigen: Menschen mit Behinderung sollen ihr Leben selbstbestimmt, autonom und in gesicherter Existenz führen können. Es darf daher keinesfalls zu einem weiteren Leistungsabbau kommen! Die aufgrund der 4., der 5. und der 6. IV-Revision durchgeführten Sparmassnahmen haben die Sanierung der IV auf Kurs gebracht, wenn auch bedauerlicherweise zum Teil auf Kosten der Ergänzungsleistungen. Eine weitere Kostenverlagerung zu den Ergänzungsleistungen durch erneute Sparmassnahmen ist zu verhindern! Die IV-Allianz verfolgt die Diskussion in den Kommissionen und im Parlament kritisch, aber lösungsorientiert. Menschen mit Behinderungen haben dasselbe Recht auf Arbeit und Selbstbestimmung wie Menschen ohne Behinderungen.