Ein weitsichtiges Team aus neun BundesrätInnen
Der Bundesrat ist den Herausforderungen in Krisenzeiten nicht mehr gewachsen. Doch die Volkswahl des Gremiums, welche die SVP vorschlägt, würde die Probleme noch verschlimmern. Die Grüne Fraktion lanciert darum einen Gegenvorschlag für eine umfassende Bundesratsreform. Kern ihrer Forderungen sind die Erweiterung des Bundesrates auf neun Mitglieder und die Änderung des Wahlsystems.
Die globale Krise macht es deutlich: Anstatt gemeinsam die Interessen der Schweiz zu vertreten, verzettelt sich die Regierung in Parteiinteressen und regionalen Vorlieben. Aus Sicht der Grünen braucht es aber ein Team, das die Fähigkeit, den Willen und vor allen Dingen den Zusammenhalt hat, den es braucht, um das Land mit gebündelten Kräften zu führen. Gerade in Krisenzeiten sind strategische Entscheidungen und Weitsicht gefragt. Daran mangelt es dem heutigen Bundesrat.
Ein Paket von Vorstössen
Um die Kohäsion und die Schlagkraft des Bundesrates zu fördern, hat die Grüne Fraktion ein Paket von Vorstössen eingereicht. Die Regierung muss aus grüner Sicht als Team funktionieren. Dazu müssen die grossen Departemente UVEK und EDI auf mehr Schultern verteilt werden. Die Grünen schlagen daher neun Bundesräte vor. Um die Kohärenz der Regierung zu fördern, soll die Präsidentschaft zudem von einem auf vier Jahre verlängert werden.
Eine Volkswahl wäre hingegen der falsche Weg. Sie würde den Zusammenhalt und die Kollegialität im Gremium sogar verschlechtern, weil der Kampf um Profilierung stärker und die Verpflichtung gegenüber dem Parlament schwächer würden.
Listenwahl und Amtsenthebungsverfahren
Die Grünen schlagen zudem eine Änderung des Wahlsystems bei Bundesratswahlen vor. Es soll nicht mehr ein Mitglied nach dem andern gewählt werden, sondern alle gleichzeitig auf einer Liste. Die Parteien müssen vorher gegenseitige Unterstützung aushandeln, indem sie sie sich auf minimale gemeinsame Grundsätze einigen.
Im Normalfall sollen die BundesrätInnen für vier Jahre gewählt werden. Rücktritte während der Legislatur sollten nur bei gesundheitlichen Problemen oder einer grösseren politischen Krise erfolgen. Die gesamte Amtszeit soll auf drei Legislaturen beschränkt werden. Gibt es gewichtige Gründe, soll das Parlament zudem die Kompetenz erhalten, eine Ministerin oder einen Minister mit einer Zweidrittelsmehrheit abzusetzen.