Das neue CO2-Gesetz bleibt auch nach der Behandlung in der UREK-N ungenügend. Im Vergleich zum aktuellen Gesetz verlangsamt es die Reduktion der CO2-Emissionen. Beim Verkehr, wo der Handlungsbedarf inzwischen am grössten ist, mangelt es an weitergehenden Massnahmen, und der Flugverkehr bleibt praktisch unangetastet. Die Kommission verhindert zudem, endlich auch die Finanzströme in die Klimaschutzpolitik einzubeziehen. Dabei betragen die Treibhausgasemissionen, die durch den Finanzplatz Schweiz verursacht werden, das 20-fache der Inlandemissionen. Im Gebäudebereich hat die Kommission die Vorlage sogar noch verschlechtert und streicht die vom Bundesrat beantragten Emissionsstandards.

Nicht zuletzt fehlen immer noch die finanziellen Mittel für Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und für globale Klimaschutzmassnahmen. Die GRÜNEN werden dazu in der Wintersession ein Postulat einreichen. Sie schlagen hierfür einen Klima-10-Räppler auf Treibstoffen vor, der rund eine Milliarde Franken jährlich einbringen würde.

Wenige Verbesserungen
Positiv zu werten ist der Entscheid der Kommission, für die Senkung des Energieverbrauchs das Programm zur Sanierung von Gebäuden zu verlängern. Erfreulich ist auch, dass die Kommission einem Antrag der GRÜNEN zugestimmt hat, mit dem die Emissionen der gesamten Wertschöpfungskette einbezogen werden können. Dadurch können bei Importprodukten die im Ausland entstandenen Emissionen reduziert werden. Die GRÜNEN begrüssen schliesslich, dass Elektrofahrzeuge künftig direkt als Kompensationsmassnahme angerechnet werden können. Dadurch sollen vermehrt fossil betriebene Fahrzeuge durch elektrisch betriebene ersetzt werden.

Die wenigen Verbesserungen wiegen aber die Mängel der insgesamt ungenügenden Vorlage keinesfalls auf.

Unwirksames Emissionshandelssystem
Die GRÜNEN verschliessen sich nicht grundsätzlich der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS) der Schweiz und der EU. Die Emissionshandelssysteme sind bislang allerdings keine wirksamen klimapolitischen Instrumente: Der CO2-Preis für Emissionsrechte ist viel zu tief, womit das System falsche Anreize schafft, die u.a. zum Betrieb von Kohlekraftwerken führen und auch nicht dazu beitragen, die Emissionen des Flugverkehrs zu reduzieren. Ein klimawirksames Emissionshandelssystem, ob in der Schweiz oder der EU oder ein verknüpftes, muss daher mit einem minimalen CO2-Preis ausgestattet sein.