Die Schweiz muss gegenüber China den Schutz der Menschenrechte ins Zentrum stellen.
Christine Badertscher, Nationalrätin BE, Mitglied APK

Der Bundesrat hat heute seine China-Strategie 2021 bis 2024 verabschiedet. Die GRÜNEN weisen diese zurück – denn ganz offensichtlich stellt der Bundesrat darin die Wirtschaftsinteressen über die Menschenrechte. Sie fordern den Bundesrat auf, seinen Kurs zu korrigieren: Konkret müssen einerseits im Freihandelsabkommen mit China Verbesserungen bezüglich der Menschenrechte eingebaut werden. Zusätzlich fordern die GRÜNEN vom Bundesrat, dass er im Kontakt mit China sicherstellt, dass Angehörige der tibetischen und uigurischen Gemeinschaft in der Schweiz nicht überwacht oder eingeschüchtert werden. Und nicht zuletzt muss sich der Bundesrat international und gegenüber China proaktiv dafür einzusetzen, dass die Menschenrechte in China eingehalten werden, ganz besonders die Rechte der tibetischen und uigurischen Gemeinschaft.

Im Freihandelsabkommen mit China fordern die GRÜNEN folgende Verbesserungen:

  • Es braucht verbindliche Menschenrechtsklauseln, die sicherstellen, dass keine Produkte aus Zwangsarbeit oder verbunden mit anderen schweren Menschenrechtsverletzungen auf den Schweizer Markt gelangen.
  • Des Weiteren sollen Streitigkeiten zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen einem Schiedsgericht unterstellt und robuste Überprüfungsmechanismen eingeführt werden. Diese fehlen im jetzigen Abkommen gänzlich.
  • Die Einhaltung der Menschenrechte, der Arbeitsrechte und der Rechte von Minderheiten müssen ausdrücklich im Freihandelsabkommen bekräftigt werden.