Die Ausfuhr von radioaktiven Abfällen aus der Schweiz ist bis 2016 verboten. Bis dann gilt das Moratorium, das mit der Revision des Kernenergiegesetzes 2006 beschlossen wurde. Das radioaktive Material, das vor dem Moratorium exportiert wurde, kommt nach und nach in die Schweiz zurück. Dabei handelt es sich entweder um hochaktive Abfälle (Spaltprodukte) oder um mittelaktiven Müll in Form von gepressten Rohrstücken oder Metallteile der abgebrannten Brennelemente in Stahlcontainern. Diese Abfälle entstehen bei der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennstäbe aus Schweizer Kraftwerken.

Endlagerung nicht gelöst
Der Aargauer Nationalrat Geri Müller findet es grundsätzlich richtig, dass der Atommüll wieder in die Schweiz zurückkehrt, denn er wurde hier produziert. „Aber wir müssen darauf hinweisen, dass wir unglaublich widersprüchlich sind: Es gibt Menschen, die Atomstrom wollen, doch den Müll wollen sie nicht. Sie wissen auch keinen Standort, wo man diesen eine Million Jahre lang sicher lagern könnte. Der Atommüll kommt zurück, wir wissen aber nicht wohin damit“, sagte er am Point de presse der Grünen.

Widersprüchliche Haltungen gibt es tatsächlich zuhauf: Während die Regierung des Kantons Solothurn sich für ein neues AKW in Gösgen stark macht, steht sie einem Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle kritisch gegenüber. Die Nidwaldner Stimmbevölkerung hat sich mit 74,5 Prozent zum vierten Mal gegen ein Atommüll-Endlager im Wellenberg ausgesprochen. Die Zürcher Regierung spricht sich für zwei neue AKW aus, sagt aber Nein zum Tiefenlager. Die Aargauer Regierung lehnt Tiefenlager für Atomabfälle ab mit dem Hinweis auf die bereits heute hohen Belastungen für den Kanton.

Gefährliche Fracht durch dichtbesiedeltes Gebiet
Die Basler Nationalrätin Anita Lachenmeier betont: „Wir können es nicht verantworten, radioaktive Abfälle zu produzieren, welche zur Aufbereitung quer durch Europa transportiert werden müssen und dadurch hunderttausende Personen einer Gefahr aussetzen.“

Atomtransporte sind ein Teil der Atomtechnologie. Sie werden erst nicht mehr durchgeführt werden müssen, wenn die Energieversorgung nicht mehr aus AKW stammt, sondern aus erneuerbaren Energien.