Hauptaufgabe der Bundesstaatsanwalt ist es, im Bereich Wirtschaftkriminalität und organisiertes Verbrechen tätig zu werden. Aus ethischer Sicht ist dies eine sehr wichtige Aufgabe, bei der es auch um das Ansehen der Schweiz geht. Die Schweiz riskiert ihr gutes Ansehen, wenn sie in Sachen Steuerflucht aus dem Ausland zu nachgiebig ist und was im Ausland als Delikt gilt als leichte Übertretung behandelt. Dem früheren Bundesanwalt Valentin Roschacher ist es nicht gelungen, die nötige Durchsetzungskraft für die gute Erfüllung dieser und anderer Aufgaben der Bundesanwaltschaft aufzubringen. Sein Rücktritt im letzten Sommer war deshalb unvermeidbar.

Die Trägheit, die das Eidgen. Justiz- und Polizeidepartement jetzt bei der Neubesetzung der Stelle an den Tag legt, hat zu einem Interregnum geführt, mit dem das bestehende institutionelle Vakuum verlängert und die Situation verschlimmert wird. Ohne dem Departementsvorsteher unterstellen zu wollen, er habe kein Interesse an einer konsequenten Verfolgung der Wirtschaftskriminalität, fragen sich die Grünen aber doch, warum die Stelle so lange vakant bleibt.

Es ist dringend nötig, in erster Priorität die Untersuchungen im Finanzbereich, im Besonderen die Verfolgung von neuen Formen der Geldwäscherei (s. dazu die parlamentarischen Vorstösse des NR Luc Recordon im Laufe der Dezembersession 2006) an die Hand zu nehmen. In zweiter Priorität geht es darum, das richtige Mass zwischen unerlässlicher Unabhängigkeit des Bundesanwaltes und der nicht weniger unerlässlichen Beaufsichtigung seiner Tätigkeit zu finden. Letztere darf nicht von der Exekutive ausgehen.

Die Grünen sind äusserst unzufrieden über die momentane Situation und erwarten vom Bundesrat entschiedenes Handeln. Es darf nicht sein, dass die Bundesanwaltschaft noch länger handlungsunfähig bleibt.