Balthasar Glättli zur Umsetzung der MEI
Eine EU-kompatible und nicht-diskriminierende Umsetzung des Verfassungsartikels 121a hat für die Grünen oberste Priorität. Gleichzeitig ist den Grünen klar, dass der Arbeitslosenvorrang kein Wundermittel ist.
Dieses Geschäft muss in der Wintersession in die Schlussabstimmung kommen: Die Zeit drängt, wenn die Teilnahme der Schweiz am EU-Forschungsprogramm «Horizon 2020» nicht abgewürgt werden soll. Die Grünen werden vernünftige und interne Lösungen zur Umsetzung der «Masseneinwanderungsinitiative» (MEI) unterstützen, insbesondere Massnahmen für eine bessere Ausschöpfung von inländischer Arbeitskraft. Eine solche Lösung ist europa-kompatibel und nicht-diskriminierend und die Personenfreizügigkeit sowie die Einhaltung der Bilateralen bleiben gewährleistet.
Arbeitslosenvorrang kein Allheilmittel
Der Arbeitslosenvorrang ist indes kein Allheilmittel gegen Arbeitslosigkeit. Um diese zu bekämpfen, braucht es eine breite Palette von Massnahmen, etwa Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einen Schwerpunkt bei der Ausbildung im Gesundheitswesen, besseren Schutz älterer Arbeitnehmenden und die geregelte Anerkennung ausländischer Diplome für den Schweizer Arbeitsmarkt.
RASA-Initiative: Ja zum Gegenvorschlag
Der Bundesrat muss als nächstes den Widerspruch zwischen dem umstrittenen Artikel 121a und dem Europa-kompatiblen Durchführungsgesetz entfernen. Ein Gegenvorschlag zur RASA-Initiative hat klar grössere Chancen, von der Stimmbevölkerung gutgeheissen zu werden, als ein simpler Widerruf der Abstimmung vom 9. Februar 2014, wie ihn die RASA-Initiative fordert. Aber nur unter folgenden Bedingungen: Der Bundesrat muss sicherstellen, dass die flankierenden Massnahmen gestärkt werden, Arbeitnehmende vor prekären Bedingungen geschützt sind, sowie Schwarzarbeit und Lohndumping bekämpft werden.