KonsumentInnen müssen im neuen Datenschutzgesetz das Recht erhalten, für Dienstleistungen nicht mit ihren Daten bezahlen zu müssen.
Balthasar Glättli, Nationalrat ZH

Die Grünen begrüssen, dass der Bundesrat endlich die überfällige Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) an die Hand nimmt. Die Revision ist zwingend nötig, wie das jüngste Beispiel von Swisscom zeigt. Die Firma hat ihre Datenschutz-Bestimmungen überarbeitet, um Kundendaten an Werbepartner verkaufen zu können. Solche Änderungen dürfen aus Sicht der Grünen nur möglich sein, wenn die KundInnen explizit zustimmen.

Die Grünen fordern grundsätzlich griffigere Massnahmen für ein zukunftsweisendes Datenschutzgesetz: KonsumentInnen müssen ein Recht haben, für Dienstleistungen nicht mit ihren Daten „bezahlen“ zu müssen und der Weiterverkauf von Daten an Dritte darf keine Bedingung für das Erbringen einer Dienstleistung sein. Die Grünen fordern zudem ein Recht auf Kopie (Portabilität) und ein Recht auf Löschen/Vergessen – beides Errungenschaften der EU-Datenschutzgrundverordnung, welche der Bundesrat bedauerlicherweise nicht übernehmen will. Schliesslich wollen die Grünen die Rechtsdurchsetzung stärken und fordern darum, dass auch eine kollektive Rechtsdurchsetzung möglich wird, z.B. durch ein Verbandsklagerecht analog zum Verbandsbeschwerderecht.

Um die Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes nicht alleine dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) oder den betroffenen Firmen selbst zu überlassen, soll bei intensiver Datenbearbeitung ein externer Datenschutz-Audit (ähnlich einer Finanzrevision) zwingend sein.