Eine rasche Anpassung des Datenschutzgesetzes wäre nötig und wichtig: für BürgerInnen und KonsumentInnen, aber auch für die Unternehmen, die darauf angewiesen sind, dass das Schweizer Datenschutzniveau von der EU als gleichwertig anerkannt wird. Der Beschluss der Staatspolitischen Kommission führt zu einer bedauerlichen Verzögerung der Totalrevision.
Balthasar Glättli, Nationalrat ZH

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will die Revision des Datenschutzgesetzes in zwei Teilen beraten. Dies ist aus zwei Gründen unverantwortlich: Erstens wird die längst notwendige Anpassung des Datenschutzgesetzes an die rasanten Entwicklungen der Digitalisierung weiter herausgeschoben. Zweitens wird damit in Kauf genommen, dass der Schweizer Datenschutz länger unter dem EU-Niveau bleibt.