Balthasar Glättli zum Datenschutzgesetz
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will die Revision des Datenschutzgesetzes in zwei Teilen beraten. Dies ist aus zwei Gründen unverantwortlich: Erstens wird die längst notwendige Anpassung des Datenschutzgesetzes an die rasanten Entwicklungen der Digitalisierung weiter herausgeschoben. Zweitens wird damit in Kauf genommen, dass der Schweizer Datenschutz länger unter dem EU-Niveau bleibt.