Die Gegenvorschläge des Bundesrates zu RASA sind untauglich. Jetzt ist es nötig, die flankierenden Massnahmen in der Verfassung zu verankern.
Balthasar Glättli, Nationalrat ZH

Die Grünen begrüssen den Entscheid des Bundesrats, der RASA-Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen.

Der Widerspruch zwischen dem umstrittenen Artikel 121a der Bundesverfassung und dem Europa-kompatiblen Umsetzungsgesetz muss aufgehoben werden. Ein Gegenvorschlag zur RASA-Initiative hat grössere Chancen auf Unterstützung durch die Stimmbevölkerung als der simple Widerruf der Abstimmung vom 9. Februar 2014, wie ihn die RASA-Initiative fordert.

„Für die Grünen muss ein Gegenvorschlag Klarheit schaffen und die flankierenden Massnahmen stärken. Keiner der Gegenvorschläge des Bundesrats genügt diesen Bedingungen“, sagt Balthasar Glättli, Fraktionspräsident und Mitglied der SPK-N.

Starke flankierende Massnahmen verankern
Die Grünen schlagen einen eigenen Gegenvorschlag vor, der die flankierenden Massnahmen in der Verfassung verankert. Die Bevölkerung hat die Bilateralen Verträge stets unterstützt, weil mit ihnen das Versprechen einherging, dass Lohndumping, Schwarzarbeit und andere Missstände auf dem Arbeitsmarkt bekämpft würden.

Stellungnahme der Grünen