Die Lohnungleichheit nimmt wieder zu, unbezahlte Haus-, Betreuungs- und Erziehungsarbeit wird noch immer überwiegend von Frauen geleistet und jede sechste pensionierte Frau lebt in Armut. Im Schnitt ist die Altersrente der Frauen um einen Drittel tiefer als die der Männer. Zudem: Würden wir heute die Lohngleichheit umsetzen, flössen jährlich 825 Millionen Franken in die AHV und wir müssten gar nicht erst über eine zusätzliche Finanzierung diskutieren! Trotz dieser Diskriminierung und wider die Forderung des Frauen*streiks nach einer Erhöhung der Renten, präsentierte die bürgerliche Mehrheit im Parlament eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen. AHV 21 bedeutet für jede Frau, von Paaren ganz zu schweigen, einen Einkommensverlust von rund 26’000 Franken. Das lehnen die GRÜNEN entschieden ab.

Keine Verlängerung der Erwerbsarbeitszeit

Wenn wir akzeptieren, dass die Erhöhung der Lebenserwartung zwangsläufig mit einer Erhöhung des Rentenalters für Frauen einhergehen muss, haben wir schlechte Karten, gegen ein Rentenalter von 67 und später von 70 zu kämpfen. Die bürgerliche Mehrheit ist aber bereit, uns dies aufzuzwingen! Während Erwerbslose ab 55 grosse Mühe haben, wieder eine Arbeit zu finden, will uns die Mehrheit im Parlament mit weiteren Reformen länger arbeiten lassen und die Solidarrente abbauen. Dafür setzt sie auf den Ausbau des privaten Sparens in der Dritten Säule, von der nur die 10 reichsten Prozent der Bevölkerung profitieren. Wir GRÜNE dagegen setzen auf die Stärkung der solidarischen, fair finanzierten und stabilen AHV!

Mehr Lebensqualität!

Die Lebenserwartung in guter Gesundheit beträgt in der Schweiz sowohl bei Frauen wie bei Männern gerade einmal 68 Jahre und variiert stark, je nach ökonomischer Situation. Die Lebensqualität im Ruhestand sollte deshalb auschlaggebendes Kriterium sein für die Bestimmung des Rentenalters – und nicht der Zeitpunkt des Todes. Damit es allen Menschen vergönnt ist, nach der Pensionierung noch einige Jahre gesund leben zu können. Wir GRÜNE plädieren generell für eine Verkürzung der Lebenserwerbsarbeit: Nur so kann der Betreuungs- und Erziehungsarbeit genügend Zeit eingeräumt und die notwendige Transformation für die Klimawende umgesetzt werden. Angesichts der sinkenden Pensionskassenrenten, der steigenden Krankenkassenprämien und Mieten und der bescheidenen durchschnittlichen Altersrente von rund Fr. 3’600 pro Monat, die viele nicht erreichen, muss die Rentenhöhe gleichzeitig nach oben korrigiert werden. Die AHV21 geht in die entgegengesetzte Richtung. Deshalb ein klares Nein!

Katharina Prelicz-Huber
Nationalrätin ZH
@KPrelicz