Wegen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes AVIG wird die Arbeitslosenversicherung ALV in Zukunft weniger flexibel auf Konjunkturschwankungen reagieren können – indem beispielsweise in Rezessionen die Zahl der Taggelder nicht mehr erhöht werden kann. Für die Grüne Partei ist es daher von grosser Bedeutung, dass der noch vorhandene konjunkturpolitische Spielraum innerhalb des bestehenden Gesetzes (AVIG) maximal ausgeschöpft wird.

Der Leistungsabbau im revidierten AVIG wird Bevölkerungsgruppen, die Schwierigkeiten haben, im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen, besonders treffen (Wiedereinsteigerinnen, Arbeitnehmende in prekären Arbeitsverhältnissen u.a.). Die Verordnung muss dieses Problem entschärfen. Durch Sonderregelungen bezüglich Beitragszeit für Personen mit befristeten Arbeitsverträgen (z.B. Tänzer, Musiker, Schauspieler u.a.) kann die weitere Prekarisierung dieser Berufsgruppen verhindert werden.

Ausserdem erwartet die Grüne Partei, dass die finanziellen Leistungen der Arbeitslosenversicherung konsequent der Lohn- und Teuerungsentwicklung angepasst werden. Zudem sollen mit grosszügigen Übergangsbestimmungen die vor dem 1.April 2011 angemeldeten Arbeitslosen den bisherigen Rahmenfristen und Regelungen für Ersatzleistungen unterstellt bleiben. Für Kantone mit besonders hoher Arbeitslosigkeit (>5%) sollen Ausnahmeregelungen gelten.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)