Mit der nun vorgeschlagenen Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sollen Pilotversuche für die Abgabe von Cannabis in Schweizer Städten möglich werden. Die GRÜNEN begrüssen die Einführung eines befristeten «Experimentierartikels» für Cannabis-Pilotversuche im Betäubungsmittelgesetz und haben sich im Parlament aktiv dafür eingsetzt (Motion Rytz, 17.4113).

Die GRÜNEN versprechen sich von Pilotversuchen für die Abgabe von Cannabis praktische, wissenschaftliche sowie regulatorische Erkenntnisse für eine rasche Legalisierung und Regulierung von Cannabis und Cannabisprodukten. Ein entsprechender Gesetzgebungsprozess für die Regulierung von Hanf und Hanfprodukten analog der gebrannten Wasser im Alkoholgesetz sollte möglichst bald und parallel zu den Ergebnissen der Pilotprojekte aufgenommen werden.

Regulierung und Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums muss weitergehen
Der demokratische Prozess zur Einführung dieses Experimentierartikels wird viele Jahre dauern. Die Zeit steht aber nicht still und viele Länder prüfen eine Legalisierung und Regulierung von Cannabis. Die Prohibition hat versagt, Hunderttausende von Erwachsenen werden in der Schweiz wegen Hanfkonsum kriminalisiert, der Jugendschutz ist nicht gewährleistet und dem Fiskus entgehen Hunderte von Millionen Franken an Steuern.

Derweil blüht der Schwarzmarkt und die Drogenmafia fährt riesige Gewinne für ihre kriminellen Geschäfte ein. Diese ungeklärte und absolut unbefriedigende Situation muss geklärt werden. Der „Experimentierartikel“ im Betäubungsmittelgesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Bemühungen für eine sinnvolle Regulierung und Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums müssen aber weitergehen.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)