Eine verpflichtende vorgezogene Entsorgungsgebühr verhindert das Trittbrettfahren von Unternehmen, die sich bislang nicht an den Gebührensystemen von Swico, Sens e-Recycling und SLRS beteiligen, deren Geräte aber dennoch über diese Systeme entsorgt werden. Bei der Finanzierung sollte jedoch auch darauf geachtet werden, dass die Sammel-Kosten der Gemeinden gedeckt werden. Die Ausweitung des Recyclings auf weitere Kategorien wie medizinische Geräte und Photovoltaik-Anlagen ist sehr zu begrüssen. Bei Elektrogeräten aus Fahrzeugen und Gebäuden sollte massgebend sein, ob ihr Ausbau „nach ökologischen Kriterien sinnvoll“ statt „in verhältnismässigem Aufwand“ ist (Art.2, Abs. 2). Zu begrüssen ist auch, dass die Rückgewinnung seltener Metalle in den Verwertungsverfahren vorangetrieben wird und die Entsorgung „nach Stand der Technik“ (Art. 1) erfolgen soll. Letzteres sollte im Sinne von der „besten verfügbaren Technik“ verstanden werden.

Für die Grünen steht nun im Vordergrund, dass auch die Langlebigkeit, die Reparatur und die Wiederverwendung von Elektro-Geräten und ihren Einzelteilen stärker in den Vordergrund rücken. Die VREG ist derzeit einzig auf die stoffliche Verwertung ausgerichtet. Dadurch werden teilweise falsche Anreize gesetzt für die technische Entwicklung neuer Geräte. Eine Gesamtbetrachtung des Problems Elektroschrott unter dem Blickwinkel der Ressourcenschonung muss bei der Abfallvermeidung ansetzen. Dafür gilt es die richtigen Anreize für ein Produktdesign zu setzen, welches Geräte auf eine optimale Lebensdauer, Zerlegbarkeit und Reparierbarkeit ausrichtet.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)