Änderung der Gewässerschutzverordnung
Die Grünen lehnen die vorgesehene, zum Teil massive Heraufsetzung der Grenzwerte für akut toxische Wirkungen ab. Der Bund ist beim Schutz von Mensch und Umwelt dem Vorsorgeprinzip verpflichtet, d.h. solange Risiken nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können, sollen die aktuellen Grenzwerte nicht leichtfertig aufgegeben werden. Die Grünen erachten die Revision auch nicht im Sinne des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel, der die Risiken von Pflanzenschutzmitteln halbieren und Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz fördern soll.
Widersprüchlich ist aus Sicht der Grünen zudem die Erhöhung des Grenzwerts für akut toxische Wirkungen um das 3600-Fache beim Total-Herbizid Glyphosat. Dies nicht zuletzt, weil der Bundesrat gleichzeitig den schrittweisen Ausstieg aus dem Glyphosat prüfen will (vgl. Postulat Thorens 17.4059).