Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017
Das Verordnungspaket 2017 passt die Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17) nach vier Jahren Umsetzung an. Leider wird aus Sicht der Grünen in den vorgelegten Entwürfen verpasst, die Steuerung gezielt dort vorzunehmen, wo Defizite offensichtlich sind und es fehlen zielführende Verbesserungsvorschläge, um die ökologischen Defizite zu beheben. So ist weiterhin nicht absehbar, dass die Umweltzieleziele Landwirtschaft (UZL) je erreicht werden. Daher lehnen die Grünen eine erneute teilweise Senkung der Beiträge für Biodiversitätsförderflächen (BFF) ab. Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Abbau der Beitragsleistungen im Bereich der Biodiversität nicht sinnvoll, da die Wirkungsziele nicht erreicht sind.
Die Grünen lehnen es ausserdem ab, die Vergabe von Investitionskrediten (IK) noch stärker an die Ausbildung zu knüpfen. Bei der Kreditvergabe zählen aus Sicht der Grünen vor allem ein tragbares Projekt und die Strategie und das Fachwissen der Betriebsleiterinnen und –leiter. Mit den vorgesehenen höheren Anforderungen bei der Vergabe von Investitionshilfen (Abschluss Betriebsleiterschule) werden viele motivierte Menschen, die in der Landwirtschaft ihre Zukunft sehen, von Unterstützungsgeldern ausgeschlossen. Im Hinblick auf die zahlreichen Betriebe, welche in den kommenden Jahren alters-halber an die nächste Generation übergeben werden, ist die Landwirtschaft jedoch auf eine grosse Anzahl Einsteigerinnen und Einsteiger angewiesen. Mit der vorgeschlagenen Änderung würde nur noch ein Ausbildungsweg den Zugang zu IK ermöglichen; das ist nicht zielführend und verkennt die Vorteile des sehr breiten und guten Bildungsangebots in der Schweiz. Anstatt neue Hürden fordern die Grünen ein durchlässigeres Bildungssystem.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen in der Strukturverbesserungsverordnung soll überdies die Wirtschaftlichkeit der Betriebe gestärkt werden. Für die Grünen ist es selbstverständlich ein wichtiges Anliegen, dass ein Betrieb auf wirtschaftlich gesundem Fundament steht. Im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft sind neben betriebswirtschaftlichen Aspekten aber zwingend auch ökologische, tierschützerische, energetische und soziale Aspekte zu berücksichtigen. Dies sieht bekanntlich auch das Landwirtschaftsgesetz für die Investitionskredite vor. Die Grünen fordern daher, dass neben der Stärkung der Wirtschaftlichkeit auch Vorgaben zu den anderen Zielen gemacht werden. Das einzige Beispiel im Verordnungsentwurf ist Art. 18, Abs.3 Beiträge für bauliche Massnahmen zur Verwirklichung ökologischer Ziele.
Schliesslich sind die Grünen überrascht, dass in der Vernehmlassungsvorlage die Vorschläge zur Weiterentwicklung des RAUS-Programms, wie sie Bauernverband, Schweizer Tierschutz, Mutterkuh Schweiz, IP-SUISSE und Bio Suisse gemeinsam mit dem BLW entwickelt haben, nicht aufgenommen wurden. Die Entwicklungen in der EU zeigen, dass ohne entschlossene Intervention seitens des Gesetzgebers die aus tierethologischer Sicht wertvolle Weidehaltung aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen schnell abnehmen dürfte.