Die GRÜNEN unterstützen die Vorlage mit Nachdruck. Das Velogesetz (VWG) auf Bundesebene ist eine wichtige Errungenschaft für die nachhaltige Mobilität. Es bringt in vielerlei Hinsicht eine deutliche Verbesserung gegenüber der heutigen Situation. Mithilfe des Gesetzes können auf die spezifischen Bedürfnisse und Aspekte des Veloverkehrs besser eingegangen werden.

Die GRÜNEN sehen in den folgenden Punkten den grössten Bedarf für Anpassungen:

Keine kantonalen Ausnahmen von der Ersatzpflicht: Die Ersatzpflicht (Artikel 9) ist eine wesentliche Voraussetzung, um durchgängige Velowegnetze ohne Umwege langfristig zu sichern. Die GRÜNEN befürworten sie daher klar. Ziffer 3 («Die Kantone können Ausnahmen von der Ersatzpflicht vorsehen») ist allerdings zu streichen, weil damit der Zweck des Artikels geschwächt wird. Allfällige Ausnahmen zur Ersatzpflicht sind auf Bundesebene zu regeln. Das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) kennt keine solche Kompetenzverlagerung an die Kantone.

Auch für die Umsetzung eine Frist setzen: Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht lediglich eine Frist für die Erstellung der Pläne vor. Diese ist erst noch im Vergleich zum FWG zwei Jahre länger und soll deshalb aus Sicht der GRÜNEN auf drei Jahre verkürzt werden. Für die GRÜNEN braucht es aber auch eine Frist für die Umsetzung. Der dringende Handlungsbedarf für die Sicherheit der Velofahrenden und die Erfahrungen mit dem schleppenden Vollzug des FWG zeigen die Notwendigkeit dafür.

Es braucht mehr finanzielle Mittel: Für die Weiterentwicklung und den Ausbau von Veloinfrastrukturen ist die Finanzierung aus Sicht der GRÜNEN sicherzustellen und auszubauen. In den Städten und Agglomerationen sind die Agglomerationsprogramme das bewährte Mittel. Diese sind entsprechend aufzustocken. Eine Erhöhung der Mittel für die Agglomerationsprogramme von heute 9-12% des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) auf neu 12-15% ist notwendig für die Realisierung wichtiger Veloinfrastrukturprojekte in den Städten. Zudem ist zu prüfen, wie sich der Bund an der Realisierung eines nationalen Velo-Schnellroutennetzes beteiligen kann.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)