Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen
Vernehmlassungsantwort zur Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen
Die GRÜNEN begrüssen grundsätzlich die Bestrebungen, Nachteile der Elektromobilität aus dem Weg zu räumen, um die Dekarbonisierung des Verkehrssektors voranzutreiben. Ein zeitlich begrenzter Nachteilsausgleich ist legitim, um die Dekarbonisierung des Verkehrs voranzubringen. Gleichzeitig betonen sie, dass solche Erleichterungen nicht zulasten der Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes oder der Arbeitsbedingungen gehen dürfen.
Sie fordern deshalb, dass die vorgesehenen Lockerungen als befristete Übergangsregelung ausgestaltet werden, die nach zehn Jahren automatisch ausser Kraft tritt und nur bei ausgewiesenem Bedarf verlängert werden kann. Darüber hinaus verlangen sie eine Ausweitung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften auf Fahrzeuge ab 2.5 Tonnen, um faire Arbeitsbedingungen und mehr Sicherheit zu gewährleisten, sowie eine klare Ausrichtung auf leichtere, ressourcenschonende Fahrzeuge, damit die ökologischen Vorteile der Elektromobilität voll zum Tragen kommen.