Anpassung des Düngerrechts
Die Grünen sind mit den vorgeschlagenen Änderungen weitgehend einverstanden. Allerdings lehnen wir die Erhöhung der Grenzwerte für Nickel, Kupfer und Zink für Recyclingdünger klar ab und bitten Sie mit Nachdruck, Artikel 11 Absatz 2bis c. und d. der Konsultationsvorlage zu streichen.
Grundsätzlich begrüssen die Grünen die Anstrengungen der Forschung in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, Phosphor aus Klärschlamm und Tiermehlen zu gewinnen und wieder als Dünger zu verwenden. Jedoch erwarten wir, dass mit den Recycling Verfahren wenn immer möglich keine Schwermetallfrachten ausgebracht werden. Die aktuellen Verfahren beinhalten höhere Gehalte an Blei, Chrom, Kobalt, Kupfer, Nickel und Zink im Vergleich mit Mineraldünger. Bei Cadmium, Kupfer, Nickel und Zink werden sogar die Grenzwerte überschritten. Darum beurteilen wir das Verfahren als noch nicht praxisreif.
Dass schon alleine durch Handelsdünger über die Jahre beträchtliche Mengen an Schwermetalle inklusive dem hochgiftigen Uran ausgebracht werden erachten wir als eine unhaltbare Situation. Wir erwarten, dass die Technik der Schwermetallreduktion bei Phosphorrecyclingdünger noch weiter entwickelt werden, bevor solche Dünger ausgebracht werden.