Was bringt das neue CO2-Gesetz und was passiert, wenn es abgelehnt wird?
Die Revision des CO2-Gesetzes ist nach einem turbulenten parlamentarischen Prozess endlich abgeschlossen. Die Revision soll Ziele und Massnahmen der schweizerischen Klimapolitik für den Zeitraum von 2022 (vorgesehenes Datum des Inkrafttretens) bis 2030 definieren. Die SVP hält das Gesetz für zu radikal und bereitet sich darauf vor, gegen das Gesetz das Referendum zu ergreifen. Im Gegensatz dazu hält ein Teil der Klimastreikenden das Gesetz für unzureichend und stellt es deshalb ebenfalls in Frage.
Es handelt sich bei diesem Text um einen übersetzten Teil des Le Temps-Blogs der grünen Ständerätin Adèle Thorens. Die vollständige Version (auf Französisch) findet sich hier.
- Was bringt die Revision des CO2-Gesetzes?
- Was, wenn das CO2-Gesetz abgelehnt wird?
- Welche weiteren Schritte sind – selbst mit dem neuen CO2-Gesetz – absolut nötig?
Was bringt die Revision des CO2-Gesetzes?
Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen definieren die schweizerische Klimapolitik zwischen 2012 und 2020. Zum jetzigen Zeitpunkt berücksichtigen die gesetzlichen Grundlagen noch nicht das Pariser Klimaabkommen oder die Ziele für die Zeit nach 2020. Das ändert sich mit dem neuen CO2-Gesetz. Ein erster Erfolg der Revision ist, dass das Pariser Ziel, die Erwärmung unter 2 Grad Celsius zu halten und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, endlich gesetzlich festgeschrieben wird. Um dieses Ziel zu erreichen, will die Schweiz ihre Emissionen bis 2030 halbieren, wobei drei Viertel dieser Reduktion im Inland erfolgen soll. Ziel ist es, bis 2050 klimaneutral zu sein.
Im Gesetz werden auch die nötigen Massnahmen, um diese Ziele zu erreichen, definiert. Zum ersten Mal werden dabei alle Bereiche abgedeckt, die für den CO2-Aussstoss in der Schweiz verantwortlich sind (mit Ausnahme der Landwirtschaft, wo die Klimaziele im Rahmen der Agrarpolitik erreicht werden sollen).
Ein weiterer Erfolg dieser Gesetzesrevision ist, dass neu Massnahmen in den Bereichen Luftverkehr und Finanzplatz definiert werden. Diese fehlten bis anhin und das war ein grosses Defizit der Schweiz. Darüber hinaus erweitert, verstärkt und ergänzt das Gesetz die bereits geltenden Massnahmen in den Bereichen Mobilität und Bauwesen.
Was, wenn das CO2-Gesetz abgelehnt wird?
Einige Klimastreikende sind versucht, das CO2-Gesetz abzulehnen, da sie der Meinung sind, dass es nicht weit genug geht. Es stimmt: Das Gesetz alleine ist unzureichend und muss unbedingt ergänzt werden. Die Ablehnung bringt aber gar keinen Fortschritt. Im Gegenteil. Die Ablehnung des Gesetzes ist aus folgenden Gründen ein Eigentor:
- Das aktuelle Gesetz deckt den Zeitraum von 2013 bis 2020 ab. Die Gesetzesrevision ermöglicht es, ein Ziel für das Jahr 2030 festzulegen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Sowohl das Ziel als auch die Massnahmen würden bei einer Ablehnung der Gesetzesrevision verworfen.
- Sollte die Revision abgelehnt werden, müsste der Prozess der Gesetzesausarbeitung auf der Grundlage einer Interpretation der Abstimmungsergebnisse von vorn begonnen werden. In der Zwischenzeit müsste das geltende Gesetz, das noch unzulänglicher als das revidierte Gesetz ist, um Jahre verlängert werden.
- Das Gesetzgebungsverfahren würde erneut mehrere Jahre dauern. Dies wäre eine erhebliche Verzögerung. In Zeiten der Klimakrise dürfen wir aber keine Zeit mehr verlieren. Ausserdem gibt es keine Garantie dafür, dass das Gesetz nicht erneut mit einem Referendum angegriffen würde.
- In der Zwischenzeit würde das geltende Gesetz es nicht erlauben, Massnahmen in den Bereichen Finanzen oder Luftfahrt zu ergreifen. Diese sind für die Reduzierung unserer Emissionen und für die Klimagerechtigkeit von zentraler Bedeutung. Vorschriften im Bereich der Mobilität (mehr sauberere Autos) und im Bausektor (höhere Hürden für die Installation neuer Ölheizungen) würden fehlen. Es gäbe auch keine Unterstützung für den Übergang zur Elektromobilität und für Nachtzüge. Der einzige Bereich, in dem wir noch einen Handlungsspielraum hätten, wäre eine Erhöhung der CO2-Steuer auf Brennstoffe. Jedoch könnte diese Erhöhung nicht so stark ausfallen, wie es das neue Gesetz ermöglichen würde.
- Abgesehen von der Verzögerung bei der Umsetzung wirksamer Massnahmen gibt es keine Garantie dafür, dass eine weitere Revision des Gesetzes fortschrittlicher wäre. Die Ergebnisse der Abstimmung werden auf der Grundlage der Argumente interpretiert, die während der Abstimmungskampagne am präsentesten sind. Das Referendum wird von der SVP ergriffen, deren Ziel nicht mehr Klimaschutz ist, sondern viel weniger – unabhängig von den Massnahmen. Das ist das, was von der Abstimmung in Erinnerung bleiben wird.
- Die rechte Mehrheit im Parlament wird die Situation nutzen, um eine neue, billige und unwirksame Version des Gesetzes durchzubringen.
- Bei der Abstimmung sind wir auf gute Ergebnisse angewiesen. Wir müssen der rechten Mehrheit gegenüber stark auftreten. So haben wir die Möglichkeit, zusätzliche Massnahmen mit den besten Umsetzungschancen vorzuschlagen.
- Das Pariser Abkommen ist, entgegen der Meinung vieler Menschen, nicht bindend. Es verpflichtet seine Unterzeichnenden lediglich, bis 2050 Ziele in Richtung Klimaneutralität festzulegen, Massnahmen zu deren Erreichung zu definieren und die anderen Unterzeichnenden regelmässig zu informieren. Bei Nichteinhalten gibt es aber keine Sanktionen. Deshalb sollten wir nicht darauf vertrauen, dass die Internationale Gemeinschaft von der Schweiz plötzlich höhere Ziele oder wirksamere Massnahmen verlangt. Wir können uns nur auf unser eigenes Engagement und auf unseren eigenen demokratischen Entscheidungsprozess verlassen und so Klimaschutzmassnahmen vorantreiben.
Kurz gesagt: Wir kommen nicht schneller voran, wenn wir uns weigern, den ersten Schritt zu tun, nur weil dieser noch nicht ausreicht. Wir müssen endlich schnell und entschlossen handeln und gemeinsam weitermachen bis wir unser Ziel erreicht haben.
Welche weiteren Schritte sind – selbst mit dem neuen CO2-Gesetz – absolut nötig?
Die Revision des CO2-Gesetzes allein reicht nicht aus, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Einige der weiteren dringenden Massnahmen:
Eine klimafreundliche Lebensmittelpolitik
- Die Agrarpolitik kann und muss zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Dafür müssen alle Stufen der Wertschöpfungskette inklusive Verbrauch und Importe in die Agrarpolitik eingeschlossen werden.
- Unser übermässiger Fleischkonsum ist ein grosses Problem für die Gesundheit und das Tierwohl. Und er schadet dem Klima. In den letzten Jahren war der Fleischkonsum rückläufig, aber es bleibt noch viel zu tun. Der Bundesrat ist sich dieser Problematik bewusst und berücksichtigt sie insbesondere in der Schweizer Ernährungsstrategie 2017-2024. Dennoch gibt der Bund nach wie vor jedes Jahr mehrere Millionen Franken aus, um den Fleischkonsum zu fördern. Stattdessen sollten gezielt Massnahmen ergriffen werden, um den lokalen, saisonalen, umweltfreundlichen und weniger fleischintensiven Konsum zu fördern. Hinzu kommt, dass die aktuellen agrarpolitischen Instrumente die tierische Produktion wesentlich stärker fördern als die pflanzliche. Auch hier muss eine Neugewichtung stattfinden. Eine ausgebaute pflanzliche Produktion würde auch den Selbstversorgungsgrad unseres Landes mit Lebensmitteln erhöhen, da sie effizienter ist: Gegenwärtig wird die Hälfte der Ackerfläche unseres Landes für Futtermittel verwendet, d.h. für Tierfutter und nicht für menschliche Nahrung. Und wir importieren immer noch viel Futter für die Schweine und das Geflügel, die wir essen. Dies ist weder effizient noch umweltfreundlich.
- Die Agrarpolitik muss den internationalen Handel mit Lebensmitteln überdenken. Die derzeitige Handelspolitik begünstigt den absurden Transport von Waren und insbesondere von Agrarprodukten, deren Produktion den ökologischen und sozialen Standards nicht entspricht. In Zukunft müssen regionale Märkte gestärkt werden. Und wir müssen glaubwürdige ökologische und soziale Anforderungen an unsere Importprodukte stellen.
Nur noch Autos mit Zero-Emission-Antrieb zulassen und die Sharing Economy fördern
- Im Bereich der Auto-Mobilität haben die bisher ergriffenen Massnahmen noch nie die Klimaziele erreicht.
- Darüber hinaus: Jedes Auto, das wenig oder gar kein CO2 ausstösst, erlaubt es den Importeuren, stark verschmutzende SUVs zu importieren. Wir müssen in diesem Bereich so handeln, wie wir GRÜNE es im Energiebereich im Hinblick auf den Ausstieg aus der Atomkraft verlangt haben: Ab einem bestimmten Datum werden keine neuen umweltverschmutzenden Autos mehr zugelassen. Viele Länder haben dieses Instrument bereits übernommen, indem sie ein Datum angekündigt haben, nach dem neue Autos keine CO2-Emissionen mehr ausstossen dürfen. Norwegen hat diese Frist beispielsweise auf 2025 gelegt. Viele andere Länder (zum Beispiel Island, Irland und die Niederlande) haben sich dafür entschieden, die Frist auf 2030 zu setzen. Diese einfache und klare Methode bietet zuverlässigere Ergebnisse als die durchschnittlichen Emissionen (die bisher insbesondere wegen unzureichender Sanktionen nicht eingehalten wurden).
- Auch wenn klar ist, dass Benzinfahrzeuge durch emissionsfreie Autos ersetzt werden müssen, ist die Nutzung des öffentlichen Verkehrs, des Velos und des Fussverkehrs umweltfreundlicher. Die Infrastruktur dafür muss insbesondere in den Städten stark verbessert werden, vor allem im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels zum Ausbau der Velowege. Der öffentliche Verkehr in der Schweiz ist bereits sehr leistungsfähig, muss jedoch in einigen Regionen noch stark ausgebaut und vor allem erschwinglicher werden.
- Die Sharing Economy mit emissionsfreien Fahrzeugen muss die Lücke zwischen Individualverkehr und öffentlichem Verkehr ausfüllen. Dadurch kann ein hohes Mass an Mobilität und Autonomie zu einem viel günstigeren Preis und mit einer geringeren Belastung der Ressourcen gewonnen werden. Diese gemeinsam genutzten Fahrzeuge könnten eines Tages möglicherweise automatisiert werden.
Förderung von Innovation und beschleunigter Gebäuderenovation
- Die aktuellen Massnahmen im Gebäudebereich, insbesondere die CO2-Steuer auf Heizöl und das Gebäudeprogramm (die Einnahmen werden in die Isolation und in den Austausch von Heizungsanlagen reinvestiert) funktionieren recht gut. Das Tempo der Sanierung bestehender Gebäude ist jedoch viel zu langsam. Pro Jahr wird ein Prozent des Gebäudebestands saniert. Es wird also ein Jahrhundert dauern, bis dieser Übergang abgeschlossen ist. Das revidierte CO2-Gesetz beschleunigt diesen Prozess, doch wahrscheinlich nicht genug. Es müssen quantitative Sanierungsziele festgelegt und die notwendigen Mittel gesprochen werden, um ein viel schnelleres Tempo zu erreichen. Dies hätte auch den Vorteil, dass noch mehr Arbeitsplätze und Wertschöpfung vor Ort geschaffen würden.
- Darüber hinaus sollten die Anforderungen für Neubauten erheblich verschärft werden. Heute sind wir in der Lage, Gebäude zu bauen, die Energie produzieren, anstatt sie zu verbrauchen. Neue Vorschriften müssen diese Art von Innovation miteinbeziehen.
Verbindliche Ziele und mehr Transparenz für den Finanzplatz:
- Im neuen CO2-Gesetz sind erste, bescheidene Massnahmen für die Finanzbranche vorgesehen. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Finanzakteure künftig die Klimarisiken ihrer Investitionen berücksichtigen müssen.
- Ergänzend dazu müssen diesem Sektor verbindliche CO2-Reduktionsziele auferlegt werden. Diese Ziele können auf verschiedene Weisen erreicht werden: Z.B., indem sich Finanzakteure von Unternehmen, die fossile Brennstoffe einsetzen, trennen und gezielt in innovative und verantwortungsbewusste Unternehmen investieren, die das Ziel der ökologischen Transformation anstreben. Entscheidend ist, dass unser Finanzplatz langfristig zu einem Hebel für den ökologischen Wandel wird und nicht Stütze der fossilen Industrie bleibt.
Ein rascher Umstieg zu mehr Energieeffizienz und erneuerbaren Energien:
- Klimapolitische Massnahmen zielen einerseits auf eine höhere Energieeffizienz (z.B. bei der Dämmung von Gebäuden) und andererseits auf eine Umstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien (z.B. bei der Umstellung von Heizungsanlagen).
- Energieeinsparungen und -effizienz dürfen in diesem Prozess sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht nicht vernachlässigt werden. Es gibt zum Beispiel die Tendenz, jedes Benzinauto durch ein Elektroauto ersetzen zu wollen. Das ist unvernünftig. Die Wahl des richtigen Verkehrsmittels für den richtigen Einsatz ist zentral: Zum Beispiel reicht für kurze Fahrten in der Stadt das Velo; dafür ein Geländewagen zu nutzen ist unnötige Energieverschwendung.
- In jedem Fall aber muss unser Verbrauch an fossilen Energien durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Mehrere Instrumente zur Förderung erneuerbarer Energien werden in den kommenden Jahren auslaufen, da sie im Rahmen der Energiestrategie 2050 für einen begrenzten Zeitraum geplant sind. Es ist daher dringend notwendig, sie zu erweitern und zu stärken. Auch hier ist das aktuelle Tempo zu langsam. Wir müssen viel mehr erneuerbare Energie produzieren, und zwar schnell. Insbesondere das Potenzial der Solarenergie wird nicht ausgeschöpft. Diese Mängel zu beheben, wird Aufgabe des Parlaments im Rahmen der Revision des Energiegesetzes sein, die 2021 beginnt. Genau wie Effizienzmassnahmen im Bausektor wird sich eine solche Offensive zugunsten erneuerbarer Energien auf die Beschäftigung und auf die Wirtschaft positiv auswirken.
Das neue CO2-Gesetz alleine ist unzureichend. Weitere Schritte sind unbedingt nötig. Die GRÜNEN werden sich weiterhin für ambitionierte Ziele und griffige Massnahmen insbesondere in der Verkehrs-, Agrar- und Energiepolitik sowie im Finanzbereich einsetzen.