Der Nationalrat hält fest an der grobfahrlässige Waffengesetzgebung. Diese ist das grösste Sicherheitsrisiko in der Schweiz. Schusswaffen fordern in der Schweiz ebenso viele Opfer wie der Strassenverkehr. Ordonnanzwafffen kosten jeden Tag ein Menschenleben. In kaum einer politischen Frage ist der Graben zwischen Bundesrat und Parlament einerseits, den Bürgern und vor allem Bürgerinnen andererseits derart gross. Sinnvolle Vorschläge von Bundesrätin Metzler, insbesondere die Schaffung eines nationalen Waffenregisters, wurden von ihrem Nachfolger Christoph Blocher wieder rückgängig gemacht. Die bürgerliche Mehrheit des Nationalrates ist dem obersten Waffenlobbyisten nun gefolgt. Ausser in der Frage des Waffenhandels, wo sie der Lobby noch mehr entgegen kam. Die bürgerlichen „Sicherheits“-Politiker erwiesen sich in der brisantesten Sicherheitsfrage dieses Landes als Unsicher-heitspolitiker. Bereits in Flims hatten sie den Antrag Lang auf ein Verbot der besonders gefährlichen Pump Action abgelehnt. Dem Antrag, die Ordonnanzwaffe ins Zeughaus zu verbannen, dürfte es nächste Woche ähnlich ergehen.

Um ein nationales Waffenregister einzuführen, um die Ordonnanzwaffe aus den Haushalten zu verbannen, um die Waffenerwerbsscheinpflicht zu verallgemeinern, um besonders gefährliche Waffen zu verbieten, braucht es eine Volksinitiative. Die Grünen beteiligen sich am breit abgestützten Volksbegehren und werden für dessen Zustandekommen aktiv Unterschriften sammeln.