Velogesetz: Noch ungenügend für eine echte Velo-Offensive
Aline Trede zur Botschaft des Bundesrats zum Veloweggesetz
Die GRÜNEN begrüssen das neue Veloweggesetz. Es ist ein Fortschritt für die nachhaltige Mobilität und ein Erfolg der Veloinitiative, welche die GRÜNEN zusammen mit anderen Parteien und Organisationen lanciert hatten. Die GRÜNEN werden sich in der parlamentarischen Debatte für folgende Verbesserungen einsetzen:
- Mehr finanzielle Mittel sind nötig: Für die Weiterentwicklung und den Ausbau von Veloinfrastrukturen in den Städten und Agglomerationen muss die Finanzierung aufgestockt werden. Dies soll über eine Erhöhung der Mittel für die Agglomerationsprogramme erfolgen. Zudem soll sich der Bund an der Realisierung eines nationalen Velo-Schnellroutennetzes beteiligen.
- Keine kantonalen Ausnahmen von der Ersatzpflicht: Aufgehobene Velowege müssen ersetzt werden. Die Kantone können aber Ausnahmen beschliessen und so die Ersatzpflicht aushöhlen. Allfällige Ausnahmen zur Ersatzpflicht müssen daher zwingend auf Bundesebene geregelt werden, wie dies auch beim Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) der Fall ist.
Erfreulich ist, dass der Bundesrat eine wichtige in der Vernehmlassung geäusserte Forderung der GRÜNEN aufnimmt: Neu ist nicht nur für die Erstellung der Pläne eine Frist vorgesehen, sondern auch für deren Umsetzung. Allerdings ist diese mit 20 Jahren zu lange, zumal die Frist noch verlängert werden kann.