Der Schutz von Kindern und Jugendlichen und ihrer körperlichen, geistigen und sexuellen Integrität ist zentral. Wir alle teilen die Auffassung, dass Kinder als schwächste Mitglieder unserer Gesellschaft unbeschwert und vor allem auch unversehrt aufwachsen können sollen. Kinder und ihre Rechte sind jederzeit vollumfänglich zu schützen. Deshalb hat das Parlament einen ebenso strengen wie ausgewogenen Gegenvorschlag zur Initiative konzipiert. Das revidierte Bundesgesetz weitet das Tätigkeitsverbot für Straftäter/-innen auf den ausserberuflichen und freiwilligen Bereich aus und sieht ein allgemeines Kontakt- und Rayonverbot sowie einen wirksameren Strafregisterauszug vor. Es schützt Kinder zudem nicht nur vor sexueller, sondern auch vor physischer Gewalt. Während die Initiative gegenüber den Kindern lückenhaft und gegenüber Jugendlichen unverhältnismässig wirken würde, erfüllt das Gesetz die Anliegen der Initiative und verankert weitere Massnahmen. Es wahrt die rechtsstaatlichen Grundsätze. Das Gesetz wird bereits 2015 in Kraft treten.

Das Nein-Komitee, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) und die Stiftung Kinderschutz Schweiz betonen: Pädokriminalität ist scharf zu bekämpfen; aber nicht jeder Übergriff ist auf Pädophilie zurückzuführen; ein lebenslanges und absolutes Tätigkeitsverbot verhindert nicht jede neue Tat und macht nicht bei jedem Täter Sinn. Deshalb ist das in der Bundesverfassung verankerte Prinzip der Verhältnismässigkeit jederzeit zu respektieren und das darauf basierende richterliche Ermessen von grosser Bedeutung. Die Initiative setzt sich über diesen rechtsstaatlichen Grundsatz hinweg:und verlangt lebenslange Berufsverbote ohne richterliche Prüfung des Einzelfalls. Dies widerspricht einem der grundlegendsten Grundsätze unserer Rechtsordnung: der Verhältnismässigkeit.

Wer diese überflüssige, unzureichende und unverhältnismässige Initiative ablehnt, sagt Ja zu einem umfassenden Kinder- und Jugendschutz und ja zu unserem Rechtsstaat.