Die Umweltkrise fordert uns auf allen Ebenen: Auch unser Rechtssystem braucht ein Update. Die Natur muss als rechtliche Persönlichkeit anerkannt werden.
Marionna Schlatter, Nationalrätin ZH

Die Rechtskommission des Nationalrates berät morgen Donnerstag über die überparteilich lancierte Parlamentarische Initiative «Recht auf gesunde Umwelt und Rechte der Natur». Die intensive Nutzung der natürlichen Ressourcen setzt die Natur zunehmend unter Druck. Als Teil der natürlichen Umwelt ist der Mensch direkt von der Umweltkrise betroffen: Durch die Verknappung der Ressourcen, durch die zunehmenden Umweltbelastungen und die Folgen der Klimaerhitzung. Das Recht auf eine gesunde Umwelt muss darum zu einem einklagbaren Grundrecht aller Menschen werden. Und auch die Natur selbst soll künftig klagen können: Ihr muss mindestens teilweise der Status eines Rechtssubjekts gewährt werden – wie ihn heute bereits Firmen und Vereine besitzen.

Auf internationaler Ebene ist die Schweizer Diplomatie federführend in der Erarbeitung einer UNO-Resolution, die ebendies fordert: ein Recht auf eine gesunde Umwelt. Die Schweiz steht in der Verantwortung, ihren eigenen Rechtsstaat auch national weiterzuentwickeln – so wie sie es in der UNO von den anderen Staaten erwartet. Die Rechtskommission kann mit der Annahme der parlamentarischen Initiativen «Recht auf gesunde Umwelt und Rechte der Natur» einen ersten, bedeutenden Schritt in diese Richtung gehen.