Die explizite Aufnahme von Stalking in das Strafgesetzbuch ist eine Anerkennung des Leidens der Opfer. Und es ist ein historischer Sieg für die GRÜNEN, die sich seit Jahren für dieses Anliegen einsetzen.
Sibel Arslan, Nationalrätin BS

Ein historischer Sieg! Endlich wird Stalking vor dem Gesetz als Straftat anerkannt. Die beiden Kammern und der Bundesrat haben sich heute darauf geeinigt, eine Bestimmung über Stalking ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. 

Bisher war die Summe kleiner Handlungen wie Nachstellen, Beobachten oder Aufdringlichkeiten strafrechtlich schwierig zu verfolgen. Durch die Aufnahme von Stalking ins Strafgesetzbuch wird das Leiden der Opfer – primär Frauen – endlich strafrechtlich und gesellschaftlich anerkannt. Die Einführung dieses Delikts hat zudem eine abschreckende Wirkung auf Täter. 

Für die GRÜNEN bedeutet dies auch einen historischen Sieg. Seit Jahren setzen sie sich für die Einführung dieses Straftatbestands ein. Und wir werden in unseren Bemühungen im Kampf gegen alle Formen von Gewalt – insbesondere auch sexistische und sexualisierte Gewalt – nicht nachlassen.