Sexuelle Selbstbestimmung schützen: «Nur Ja heisst Ja» muss ins Gesetz!
Der Ständerat hat heute die Chance, das Zustimmungsprinzip mit dem Grundsatz «Nur Ja heisst Ja» im Sexualstrafrecht zu verankern und so die sexuelle Selbstbestimmung zu schützen. Dies entspricht dem europäischen Trend – gleich mehrere Länder machen in Sachen Sexualstrafrecht vorwärts. Es ist wichtig, dass die Schweiz hier nachzieht und ihren Verpflichtungen im Rahmen der Istanbul-Konvention nachkommt.
«Jegliches sexuelle Eindringen ohne Zustimmung muss als Vergewaltigung anerkannt und bestraft werden können. Das Parlament muss die Zustimmungslösung jetzt im Gesetz verankern», so Lisa Mazzone, Ständerätin GE. In einer repräsentativen Umfrage von Amnesty International geben 81 Prozent der Befragten an, sich beim Sex der Zustimmung des Gegenübers zu versichern. 45 Prozent sind der Meinung, dass die «Nur Ja heisst Ja»-Lösung am besten vor sexualisierter Gewalt schützt – doppelt so viele wie beim «Nein heisst Nein»-Ansatz.
Der Druck der Gesellschaft für ein Sexualstrafrecht, das die sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen ins Zentrum stellt, wächst. Denn obwohl die sexuelle Selbstbestimmung ein Menschenrecht ist, ist sie vor allem für Frauen, trans und non-binäre Menschen noch immer nicht gewährleistet, insbesondere in Situationen, in denen eine Person ein Freezing erfährt. Das wollen die GRÜNEN nicht mehr länger akzeptieren und setzen sich daher im Parlament an vorderster Front für die «Nur Ja heisst Ja»-Lösung ein. «Der Ständerat muss dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen», fasst Lisa Mazzone zusammen.
Auch international zeigt der Trend in Richtung Zustimmungslösung. Vor zwei Wochen hat Spanien als dreizehntes Land in Europa entschieden, dass Geschlechtsverkehr ohne Zustimmung als eine Vergewaltigung gilt. Zwölf weitere Länder in Europa haben bereits eine «Nur Ja heisst Ja»-Regelung im Sexualstrafrecht: Belgien, Grossbritannien, Luxemburg, Island, Malta, Schweden, Griechenland, Zypern, Dänemark, Slowenien, Irland, Kroatien. Die Schweiz hat jetzt die Chance, sich diesem positiven Trend anzuschliessen.
Weiter muss der Ständerat im Rahmen der Revision des Sexualstrafrechts dem Phänomen «Revenge Porn» ein für alle Mal den Riegel schieben: «Das Teilen von nicht-öffentlichen sexuellen Inhalten aus Rache ist ein wachsendes gesellschaftliches Problem, das insbesondere junge Erwachsene, aber auch Jugendliche betrifft. Der Ständerat muss seiner Kommission folgen und das Leid anerkennen, das durch ein solch untragbares Verhalten, das in vielen Ländern bereits strafbar ist, entsteht», so Céline Vara, Ständerätin NE.
Die GRÜNEN zählen auf den Ständerat: Der Ständerat muss heute die Weichen für ein Sexualstrafrecht der Zukunft stellen. Sollte er in der Hälfte des Weges stehen bleiben und die Zustimmungslösung nicht aufnehmen, so sind die fortschrittlichen Kräfte des Nationalrats gefragt.