Hinter verschlossenen Türen verhandeln mehr als 20 Staaten, darunter die Schweiz, das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen TISA. Das Abkommen strebt eine Marktöffnung für alle Dienstleistungsbereiche und den Service Public an. Betroffen wären etwa die Energieversorgung, das Bildungswesen, die Abfallentsorgung, die Feuerwehr oder die Gesundheitsversorgung.

Einige Inhalte des Abkommens sind an die Öffentlichkeit durchgesickert:

  • Negativlisten: Jeder Vertragsstaat muss eine Liste der Dienstleistungen erstellen, die von der Marktöffnung ausgenommen werden sollen. Für alles, was auf der Liste fehlt –beispielsweise zukünftige, noch unbekannte Dienstleistungen – gilt zwingend Marktöffnung.
  • Ratchet-Klausel: Eine einmal gemachte Marktöffnung darf nicht mehr zurückgenommen werden. Selbst wenn sie völlig versagt hat. Damit wird TISA zur Einbahnstrasse in Richtung Privatisierung.
  • Standstill-Klausel: Die Regulierungsdichte darf künftig nicht mehr erhöht werden. Die Lex Koller beispielsweise dürfte abgeschwächt, aber nie mehr verschärft werden.

Weil TISA ausserhalb der WTO verhandelt wird, ist unklar, welche Institution im Streitfall schlichten würde. Klagen von privaten Konzernen gegen politische Einrichtungen wie Länder oder Gemeinden an privaten Gerichten können nicht ausgeschlossen werden. Dies hätte für einen Rechtsstaat wie die Schweiz ungeahnte Folgen.