Eine Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) will die im Januar 2012 in Kraft getretenen Bestimmungen der Gewässerschutzverordnung ändern. So soll es für die Landwirtschaft nun doch Ausnahmen geben: Neu wäre es möglich, den fest gelegten Abstand zwischen landwirtschaftlich genutztem Boden und Gewässern zu reduzieren. Ein ausreichender Abstand ist jedoch notwendig, um die Wasserqualität sicherzustellen.

Auf völliges Unverständnis stösst das Vorgehen bei den Grünen.

  • Die Forderung nach Aufweichung des Gewässerschutzes verstösst gegen Treu und Glauben in der Politik. Die Bestimmungen zur Gewässerraumausscheidung waren ein zentraler Bestandteil des indirekten Gegenvorschlages zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser“. Mit dem Versuch, dies rückgängig zu machen, wird auf unredliche Weise ein Versprechen gebrochen!
  • Die landwirtschaftlichen Abgeltungen wurden für Objekte im Gewässerraum erst kürzlich um 20 Millionen Franken erhöht. Diese Kredite sind zu streichen, wenn die Bauern nicht bereit sind, die ökologischen Auflagen zu erfüllen.

Statt den Gewässerschutz zu bekämpfen, täten die VertreterInnen der Landwirtschaft gut daran, zusammen mit den Grünen das Kulturland zu schützen. Im Kanton Zürich bietet sich zur Zeit mit der Kulturlandinitiative eine gute Gelegenheit dazu. Tatsächlich finden ökologische Anliegen bei den Bäuerinnen und Bauern immer mehr Unterstützung. Umso unverständlicher ist der Angriff der Agrarlobby auf den Gewässerschutz.

Der Bundesrat, welcher die Motion ebenfalls ablehnt, weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Auswirkungen der Revision des Gewässerschutzgesetzes auf die Landwirtschaft bei dessen Beratung bereits bekannt waren. Auch wurde die Referendumsfrist nicht benutzt, obwohl die Bestimmungen zum Gewässerraum klar waren.