Die Lex Koller ist nötig, damit die Mieten nicht explodieren und die Landschaft nicht weiter zersiedelt wird.
Regula Rytz, Nationalrätin BE

Aus Sicht der Grünen gehen die Änderungen der Lex Koller, welche der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat, in die richtige Richtung. Zentral ist aber, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen Ergänzungs-Optionen umgesetzt werden. Die Grünen fordern insbesondere, dass

  • der Erwerb von Anteilen an Immobilienfonds und börsenkotierten Immobiliengesellschaften durch Personen im Ausland nicht mehr privilegiert wird und
  • betrieblich genutzte Immobilien wieder der Bewilligungspflicht der Lex Koller unterstellt werden.

Die Mieten und die Immobilienpreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Seit der Finanzkrise 2008 gibt es weltweit ein starkes Interesse, im Schweizer Immobilienmarkt anzulegen. Die Schweiz hat je länger je weniger Bauland. Die Folge sind höhere Mieten trotz sinkender Zinsen. Steigende Preise für das Wohnen drängen viele Menschen dazu, auf der Suche nach zahlbarem Wohnraum in kostengünstigere, dafür aber periphere Lagen auszuweichen. Dies fördert die unerwünschte weitere Zersiedelung sowie die Zunahme des Verkehrs.

Wenn exklusive ausländische Investoren – seien es Privatpersonen, Immobiliengesellschaften oder -fonds – in grossem Stil in den Schweizer Immobilienmarkt investieren, widerspricht das aus verschiedenen Gründen den Zielen der Lex Koller:

  • Bodenrenten fliessen ins Ausland ab.
  • Im Ausland wohnhafte Personen müssen keinen Gewinn versteuern und leisten so keinen Beitrag an die wertsteigernde Infrastruktur.
  • Durch Umzonungen und Umnutzungen erhalten ausländische Privatpersonen im Rahmen von betrieblich genutzten Immobilien auch Wohneigentum.

Für die Grünen ist deshalb klar: der knappe Boden soll vor Spekulation und Siedlungsdruck geschützt werden. Der direkte Erwerb von Wohnimmobilien soll denjenigen natürlichen und juristischen Personen vorbehalten werden, die hier leben, arbeiten und Steuern bezahlen, unabhängig von ihrem Pass.

Zugang zu Genossenschaftswohnungen verbessern
Die Grünen begrüssen schliesslich die Erfüllung des Postulats 11.3200 des damaligen Nationalrats der Grünen und heutigen Genfer Regierungsrats Antonio Hodgers. Das Postulat verlangt, dass in der Schweiz lebenden Staatsangehörigen aussereuropäischer Länder der Zugang zu Genossenschaftswohnungen ermöglicht wird. Als nicht beabsichtigte Nebenwirkung verbietet die Lex Koller Personen aus aussereuropäischen Ländern nämlich, Anteilscheine von Genossenschaften zu erwerben. So sind kostengünstige Mietwohnungen von Wohnbaugenossenschaften für diese Menschen unerreichbar. Dieser Mangel soll nun korrigiert werden.