Nach Ansicht der Grünen Schweiz verharrt der vorliegende KFG-Entwurf zu sehr im Vagen. Zentrale kulturpolitische Aspekte werden im Entwurf nicht erwähnt. Die im Entwurf gehäuft auftretenden kann-Formulierungen bezüglich eines kulturpolitischen Engagements des Bundes lassen die Frage aufkommen, wie ernst der Bund seine Aufgabe, sich für die Kunst- und Kulturschaffenden einzusetzen, nimmt.

Es fehlen unserer Ansicht nach wirksame Förderinstrumente, mit deren Hilfe der Bund jene unterstützen kann, die in diesem Lande künstlerische Arbeit leisten. Für die Kunstschaffenden werden keine für sie tragbaren Rahmenbedingungen geschaffen.

Auch fehlt der wichtige Bereich der sozialen Sicherheit der Kunst- und Kulturschaffenden völlig. Dass dazu, wie moniert wird, eine Verfassungsgrundlage fehle, ist nicht stichhaltig. Die soziale Absicherung ist Bestandteil der Kunst- und Kulturfreiheit.

Als fraglich erachten wir zudem die Konzentration aller konzeptuellen Entscheide bei der Verwaltung, sei es für die Festlegung von Förderkonzepten und Leistungsvereinbarungen, sei es für Förderkriterien und Evaluation.

Das Pro Helvetia Gesetz ist ein Rückschritt gegenüber dem Bestehenden. Auf unakzeptable Weise wird die Autonomie der Stiftung gekappt, sie würde nur mehr zum verlängerten Arm der Bundesverwaltung. Dies aber widerspricht dem Verfassungsauftrag von Art. 21 BV zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Kunst deutlich. Wir treten demgegenüber für die volle Unabhängigkeit der Stiftung ein, was nach einer klaren Neuformulierung des Pro Helvetia-Gesetzes ruft.