Integration darf kein Zulassungskriterium sein
Die Grünen Schweiz kritisieren die Revision des Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG), welche durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zur Vernehmlassung gebracht wurde. Obwohl sie zum Ziel hat die Integration der MigrantInnen zu fördern, ist diese Revision ein weiteres Instrument im Dienste einer restriktiven und diskriminierenden Migrationspolitik. Die vorgesehenen Verpflichtungen und Strafen sind inakzeptabel und kontraproduktiv, angesichts der Tatsache, dass sich im Integrationsprozess Anreize und Fördermassnahmen bewährt haben.
Die Integration ist ein dynamischer Prozess, der nur schwer messbar ist, da er von zahlreichen Faktoren abhängt. Die Revision des Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer möchte sie jedoch nach genau definierten Kriterien messen, wodurch Tür und Tor für Diskriminierung geöffnet werden.
So setzt sie als Bedingung für den Familiennachzug die Kenntnis einer Landessprache (oder die Anmeldung bei einem Sprachkurs). Dadurch schafft sie eine offensichtliche Ungleichbehandlung zwischen Staatsangehörigen von Drittländern und denjenigen der EU, welche von solchen Anforderungen verschont bleiben. Das Recht auf Familiennachzug ist in der von der Schweiz unterzeichneten europäischen Menschenrechtskonvention garantiert und sollte entsprechend geachtet werden.
Zuckerbrot und Peitsche
Ein weiterer Kritikpunkt der Grünen ist die Möglichkeit einer Integrationsvereinbarung, die den Erhalt oder die Erneuerung der Aufenthaltsbewilligung festlegt. Diese „Verträge“ begünstigen die Willkür der Behörden. Sie können zum Beispiel scheinbare Risiken eines „Integrationsdefizits“ nach eigenem Ermessen definieren. Solche Ungenauigkeiten führen dazu, dass die Kantone das Gesetz unterschiedlich restriktiv anwenden.
Es ist zum Beispiel besonders schwierig, den Integrationswillen einer Person aufgrund seiner Sprachkenntnisse zu beurteilen, in Anbetracht der grossen Unterschiede an Ausbildungsangeboten. Einen Ausländerausweis sogar zu verweigern aufgrund einer solchen Einschätzungen, wäre völlig unverhältnismässig. Bei der Bedingung am Wirtschaftsleben teilzunehmen ist Vorsicht geboten, vor allem in Zeiten einer schwachen Konjunktur, wenn die Diskriminierung am Arbeitsplatz ein bekanntes Phänomen ist.
Die Integrationsvereinbarungen sind umso mehr inakzeptabel, weil sie in erster Linie die vorläufig Aufgenommenen betreffen. Dies erhöht den Druck auf diese besonders verletzliche Gruppe, bei der Stabilität eine essentielle Voraussetzung für die Integration wäre. Anstelle einer „Zuckerbrot-und-Peitsche-Politik“ wollen die Grünen Chancengleichheit fördern und diskriminierende Hindernisse zu einer erfolgreichen Integration aus dem Weg räumen. So muss das Angebot an Sprachkursen verbessert werden, der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden und den vorläufig Aufgenommenen nach einigen Jahren eine Aufenthaltsbewilligung ermöglicht werden.