Die Lebensmittel aus der Cassis-de-Dijon-Regelung zu streichen, das verlangen die Grünen auch in ihrer Fair-Food-Initiative. Diese fordert grundsätzlich, inländische Standards auch auf importierte Lebensmittel verbindlich zu machen und fairen Handel zu fördern. Die Grünen sind ausserdem erfreut, dass die Mehrheit der WAK-N den Argumenten der Grünen folgt, welche sie bereits bei der Einführung der Cassis-de-Dijon-Regelung vorgebracht hatten.

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip bedeutet, dass Lebensmittel, welche schweizerischen Vorschriften nicht genügen, aber nach Vorschriften der EU oder eines EU/EWR-Mitgliedstaates dort rechtmässig in Verkehr sind, auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Grünen lehnen das Cassis-de-Dijon-Prinzip bei Lebensmitteln aus folgenden Gründen ab:

  • Angriff auf Schweizer Qualität: Die Latte für Sozial- und Umweltstandards sinkt durch das Cassis-de-Dijon-Prinzip auf das unterste Niveau irgendeines EU-EWR-Landes oder das  EU-Niveau. Der Preiswettkampf führt dazu, dass hohe Standards in der Schweiz erodieren. Dies untergräbt die Qualität von Schweizer Produkten.
  • Öko- und Sozialdumping: Die «Verhinderung der Inländerdiskriminierung» würde den inländischen Produzenten ermöglichen, nach denselben niedrigen Sozial- und Umweltbestimmungen zu produzieren wie die direkte Konkurrenz im Ausland. Gerade hiesige landwirtschaftliche Betriebe, die auf hohe Standards setzen, geraten dadurch unter enormen Druck.
  • Kein Preisvorteil auszumachen: Das Cassis-de-Dijon-Prinzip führt nicht, entgegen der Prognosen, zu tieferen Preisen. Das haben die Grünen immer befürchtet, der Bericht des SECO vom April 2013 bestätigt dies.
  • Irreführende Intransparenz: Konsumentinnen und Konsumenten können nicht einsehen, ob hier produzierte Lebensmittel nach unseren oder ausländischen Vorschriften hergestellt worden sind. Auf den Produkten ist lediglich das Produktionsland angegeben.

Die Schweiz hatte das Cassis-de-Dijon-Prinzip einseitig und ohne Gegenrechte im EU/EWR-Raum eingeführt. Es stehen somit keine internationalen Verpflichtungen im Wege, Lebensmittel aus dem Geltungsbereich des Prinzips zu streichen.