Gleichstellungsgesetz reicht nicht – es braucht Massnahmen
Immer noch verdienen Frauen bei gleicher Arbeit weniger als Männer. Diese krasse Ungerechtigkeit wird durch einen neuen Bericht des Bundes offengelegt. Der Bericht zeigt deutlich, dass das bisherige Gleichstellungsgesetz ineffizient ist und dringend reformiert werden muss. Die GRÜNEN setzen sich mit mehreren parlamentarischen Vorstössen genau dafür ein. Und wir lassen in unserem Kampf gegen Ungleichheit nicht nach.
30 Jahre nach der Einführung des Gleichstellungsgesetzes (GIG) verdienen Frauen immer noch 18 % weniger als Männer. Eine schockierende Realität, die ein heute vom Bund veröffentlichter Bericht zur Umsetzung des GIG beweist. Mehr als die Hälfte der Unternehmen mit mehr als 100 Angestellten kommen demnach ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach. Die Schweiz hinkt im europäischen Vergleich klar hinterher!
«Dieser Bericht beweist, dass das Gleichstellungsgesetz ineffizient ist», sagt Aline Trede, Fraktionspräsidentin der GRÜNEN. «Damit das Gesetz sein Ziel erreicht, muss es reformiert werden. Der gute Wille von Unternehmen oder die Veröffentlichung von Berichten zum Thema reichen nicht aus, damit Gleichstellung endlich eine Realität wird. Wir müssen deshalb griffige Massnahmen einführen.»
Zahlreiche GRÜNE Vorstösse für Gleichheit
Die GRÜNEN haben anlässlich des 8. März, dem internationalen Frauentag, zahlreiche parlamentarische Vorstösse eingereicht, um die Gesellschaft gerechter und gleichberechtigter zu machen: Für wirksame Schritte zur Lohngleichheit und gegen sexualisierte und sexistische Gewalt.
Das Anfang der 1990er Jahre ausgearbeitete Gleichstellungsgesetz sollte Diskriminierung bis im Jahr 2032 abschaffen. Der heute veröffentlichte Bericht des Bundesrats zeigt: Wir sind weit von diesem Ziel entfernt. Falls wir nichts unternehmen, wird zudem das Lohnmonitoring aufgrund einer Verfallsklausel in sieben Jahren eingestellt. Mit einer parlamentarischen Initiative fordern wir, dass diese Klausel aus dem Gesetz gestrichen wird.
Bessere Lohnkontrollen und Sanktionen für Unternehmen
Ermutigungen, Vorschriften und Empfehlungen reichen offensichtlich nicht aus, um die Ziele des Gleichstellungsgesetzes zu erreichen. Deswegen fordern die GRÜNEN in einer Motion verbindliche Massnahmen: bessere Lohnkontrollen und Sanktionen für Unternehmen, die gegen das Gleichstellungsgesetz verstossen.
Darüber hinaus fordern die GRÜNEN einen Bericht über den Lohnunterschied zwischen typischen Frauen- und typischen Männerberufen. Fast die Hälfte des Lohnunterschieds zwischen Männern und Frauen geht auf Branchenunterschiede zurück und liegt damit ausserhalb des Bereichs, der vom Gleichstellungsgesetz abgedeckt wird.
Im Bereich der sexualisierten Gewalt setzen sich die GRÜNEN für die Anerkennung von Vergewaltigungsopfern im Unfallversicherungsgesetz ein. Wir fordern, dass die Massnahmen aus dem neuen Sexualstrafrecht in der Schweiz einheitlich umgesetzt werden. Zudem braucht es einen verbesserten Rechtszugang für Opfer von K.-o.-Tropfen – einer verbreiteten Missbrauchsmethode, wie der Fall von Gisèle Pelicot einmal mehr eindrücklich zeigte.
Vollständige Liste der eingereichten Vorstösse zum Thema Gleichstellung
- Parl. Initiative von Maya Graf: «Abschaffung der Sunset-Klausel im Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann»
- Motion von Greta Gysin: «Für ein wirksameres Gleichstellungsgesetz» (folgt)
- Motion von Katharina Prelicz-Huber: «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» (folgt)
- Interpellation von Manuela Weichelt: «Wo sind die Frauen im Top-Kader der Bundesverwaltung?»
- Interpellation von Sibel Arslan: «Genderbasierte Diskriminierung durch Algorithmen & KI – Schutz vor algorithmischer Diskriminierung im privaten Sektor»
- Interpellationen von Léonore Porchet: «Welche Anerkennung im UVG für Vergewaltigungsopfer?», «Werden die Massnahmen des neuen Sexualstrafrechts in der Schweiz einheitlich umgesetzt?», «Wie kann der Rechtszugang für Opfer von K.-o.-Tropfen verbessert werden?» (folgen)
- Frage von Léonore Porchet: «Welche Massnahmen gegen die Vielzahl der Formen sexistischer und sexualisierter Gewalt?»
- Interpellation von Sibel Arslan: «Engagiert sich die Schweiz für die sexuelle und reproduktive Gesundheit?»