30 Jahre nach der Einführung des Gleichstellungsgesetzes (GIG) verdienen Frauen immer noch 18 % weniger als Männer. Eine schockierende Realität, die ein heute vom Bund veröffentlichter Bericht zur Umsetzung des GIG beweist. Mehr als die Hälfte der Unternehmen mit mehr als 100 Angestellten kommen demnach ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach. Die Schweiz hinkt im europäischen Vergleich klar hinterher!

«Dieser Bericht beweist, dass das Gleichstellungsgesetz ineffizient ist», sagt Aline Trede, Fraktionspräsidentin der GRÜNEN. «Damit das Gesetz sein Ziel erreicht, muss es reformiert werden. Der gute Wille von Unternehmen oder die Veröffentlichung von Berichten zum Thema reichen nicht aus, damit Gleichstellung endlich eine Realität wird. Wir müssen deshalb griffige Massnahmen einführen.»

Zahlreiche GRÜNE Vorstösse für Gleichheit

Die GRÜNEN haben anlässlich des 8. März, dem internationalen Frauentag, zahlreiche parlamentarische Vorstösse eingereicht, um die Gesellschaft gerechter und gleichberechtigter zu machen: Für wirksame Schritte zur Lohngleichheit und gegen sexualisierte und sexistische Gewalt.

Das Anfang der 1990er Jahre ausgearbeitete Gleichstellungsgesetz sollte Diskriminierung bis im Jahr 2032 abschaffen. Der heute veröffentlichte Bericht des Bundesrats zeigt: Wir sind weit von diesem Ziel entfernt. Falls wir nichts unternehmen, wird zudem das Lohnmonitoring aufgrund einer Verfallsklausel in sieben Jahren eingestellt. Mit einer parlamentarischen Initiative fordern wir, dass diese Klausel aus dem Gesetz gestrichen wird.

Bessere Lohnkontrollen und Sanktionen für Unternehmen

Ermutigungen, Vorschriften und Empfehlungen reichen offensichtlich nicht aus, um die Ziele des Gleichstellungsgesetzes zu erreichen. Deswegen fordern die GRÜNEN in einer Motion verbindliche Massnahmen: bessere Lohnkontrollen und Sanktionen für Unternehmen, die gegen das Gleichstellungsgesetz verstossen.

Darüber hinaus fordern die GRÜNEN einen Bericht über den Lohnunterschied zwischen typischen Frauen- und typischen Männerberufen. Fast die Hälfte des Lohnunterschieds zwischen Männern und Frauen geht auf Branchenunterschiede zurück und liegt damit ausserhalb des Bereichs, der vom Gleichstellungsgesetz abgedeckt wird.

Im Bereich der sexualisierten Gewalt setzen sich die GRÜNEN für die Anerkennung von Vergewaltigungsopfern im Unfallversicherungsgesetz ein. Wir fordern, dass die Massnahmen aus dem neuen Sexualstrafrecht in der Schweiz einheitlich umgesetzt werden. Zudem braucht es einen verbesserten Rechtszugang für Opfer von K.-o.-Tropfen – einer verbreiteten Missbrauchsmethode, wie der Fall von Gisèle Pelicot einmal mehr eindrücklich zeigte.

Vollständige Liste der eingereichten Vorstösse zum Thema Gleichstellung