eVoting darf nur vorangetrieben werden, wenn die höchstmöglichen Sicherheitsanforderungen erfüllt werden und der Quellcode offen einsehbar ist.
Balthasar Glättli, Nationalrat ZH

Zum Vorschlag des Bundesrats äussert sich der Grüne Nationalrat Balthasar Glättli im Detail wie folgt: „Das Vertrauen der Stimmberechtigten in korrekte Abstimmungsresultate ist ein Fundament der Demokratie. Weil bei eVoting im Gegensatz zur Urnen- und Briefwahl die Möglichkeit besteht, Wahlbetrug im grossen Umfang zu begehen, sind die Sicherheitsanforderungen entsprechend hoch zu gewichten. Für die Grünen ist darum klar, dass künftig nur Systeme mit offenem Quellcode zugelassen werden dürfen. Dies beschloss im Übrigen auch der Nationalrat mit einer Motion, welche er in der Frühlingssession gegen den Willen des Bundesrates unterstützt hat. Ebenfalls zwingend ist für die Grünen die individuelle und universelle Verifizierbarkeit.

Die Grünen bedauern, dass der heutige Versuchsbetrieb dies nicht zwingend voraussetzt. Bedauernswert ist weiter, dass der Bundesrat zwar „vote électronique“ vorantreibt, aber beim elektronischen Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden (eCollecting) nicht vorwärts machen will. eCollecting wäre nämlich einfacher umzusetzen als „vote électronique“, weil hier kein Stimmgeheimnis gewahrt werden muss. Wenn eCollecting vorangetrieben würde, könnte dies auch dem Projekt einer elektronischen Identität neuen Schub geben, dies ist für das gesamte eGovernment zentral.“