Die Grünen unterstützen die Einführung einer obligatorischen vorgezogenen Entsorgungsgebühr für alle elektrischen und elektronischen Geräte. Sie verhindert das Trittbrettfahren von Unternehmen, die sich bislang nicht an den existierenden Elektroschrott-Recycling-Systemen beteiligten. Dieser Missstand soll mit der Revision der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) endlich behoben werden.

VREG greift zu kurz: Abfall vermeiden
Anstatt des Entsorgungsproblems möchten die Grünen allerdings die Abfallvermeidung ins Zentrum der Verordnung rücken. Mit dem richtigen Produktdesign lässt sich die Menge von Elektroschrott reduzieren, und die natürlichen Rohstoffe werden geschont. Neben der Entsorgung der Geräte sollte daher deren Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Wiederverwendung stärker gewichtet werden. Die Grünen haben dazu bereits mehrere Vorstösse eingereicht, etwa zum Thema „Reparieren und Wiederwenden elektrischer und elektronischer Geräte“ (Postulat 13.3606), das der Bundesrat zur Annahme empfiehlt. So wird gleichzeitig die technische Entwicklung neuer Geräte vorangetrieben.

Wiederverwendung als Grundprinzip
Die vorgezogene Entsorgungsgebühr sollte zudem explizit für die Abfallvermeidung durch Wiederverwendung und Reparatur eingesetzt werden können. So sollten beispielsweise Zerlege-Betriebe, Ersatzteillager und Reparaturwerkstätten inner- oder ausserhalb der Herstellerbetriebe gestärkt werden. Gleichzeitig sollten die entsprechenden Informationen für die KonsumentInnen aufgearbeitet und einfach zugänglich gemacht werden.

Die Vernehmlassungsfrist für die VREG läuft morgen ab.