05.463 Pa.Iv. Scheinehen unterbinden
Mit dieser parlamentarischen Initiative soll das Zivilgesetzbuch dahingehend geändert werden, dass ausländische Brautleute verpflichtet werden, ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachzuweisen. Die Zivilstandsämter werden zudem verpflichtet, illegal anwesende Heiratswillige den Ausländerbehörden zu melden.

Die Grünen lehnen die Pa.Iv. Scheinehen unterbinden ab, da diese das Grundrecht auf Heirat und Familie einschränkt. Die Gefahr der Unverhältnismässigkeit und eines überspitzten Formalismus, der bei Änderung des Zivilgesetzbuches besteht und auf den im Bericht selber hingewiesen wird, sehen wir als gegeben an. Die Grünen stören sich zudem an dem der parlamentarischen Initiative zu Grunde liegenden grundsätzlichen Misstrauen gegenüber heiratswilligen AusländerInnen, das wir bereits im Zusammenhang mit dem neuen Ausländergesetz kritisiert haben.

06.044 Pa.Iv. Änderung Bürgerrechtsgesetz. Nichtigerklärung. Fristerstreckung
Einbürgerungen von Personen, die durch Heirat mit einer Schweizerin, einem Schweizer von den Möglichkeiten einer erleichterten Einbürgerung profitieren konnten, sich aber bald nach Erhalt der Einbürgerung wieder scheiden lassen, sollen bis acht Jahre nach der Einbürgerung überprüft und allenfalls rückgängig gemacht werden können. Die Grünen Schweiz erachten die jetzt geltende Frist von 5 Jahren für die Prüfung von vermuteten Missbrauchsfällen als ausreichend und sehen keinen Grund, diese Frist auf 8 Jahre zu verlängern. Die tiefe Zahl von Missbrauchsfällen rechtfertigt eine solche Änderung nicht.