Dammbruch beim Schutz von Grossraubtieren
Im Jahr der Biodiversität hat eine Mehrheit der UREK-Mitglieder den Schutz von Grossraubtieren aufgeweicht, indem sie von Regulierung der Bestände spricht und das Recht auf Jagderträge auf Verordnungsstufe verankert hat. Es bleibt zu hoffen, dass das Parlament diesen Beschluss rückgängig macht und im Sinne der Bevölkerung stimmt, die sich stets für den Schutz von Wolf und Luchs ausgesprochen hat.
In der Schweiz gibt es weder eine stabile Wolfspopulation noch kann von hohen Wolfsbeständen die Rede sein. Dennoch will die Jagdlobby eine Regulierung der Bestände einführen. Einzelabschüsse sind bereits heute Praxis, wenn Nutztiere zu Schaden kommen. In diesen Fällen wird aber spezifisch das wildernde Tier abgeschossen und nicht der Bestand reguliert. Eine weitere Regulierung im Sinne der Kommissionsmehrheit ist ein Kniefall vor der Jagdlobby, die sich fälschlicherweise als Schützerin der Biodiversität versteht.
Keine Abschüsse mehr ohne Herdenschutzmassnahmen
Die Quantifizierung der Schäden ist über das Luchs- und Wolfskonzept definiert worden. Beim Wolf dürfen Massnahmen ergriffen werden, wenn er mindestens 25 Tiere gerissen hat, und falls Schutzmassnahmen getroffen worden sind, schon ab 15 Tieren. Die Prävention und der Herdenschutz müssen Priorität haben. Die Grünen fordern daher im Parlament, dass es zu keinen Abschüssen mehr ohne Herdenschutzmassnahmen kommen darf. Die Behirtung muss noch stärker gefördert werden, und wo sie nicht möglich ist, soll die Nutztierhaltung überdacht werden.
Kein Anrecht auf Jagderträge
Es besteht in der Schweiz kein gesetzlich geregelter Anspruch auf Jagderträge. Was die UREK-Kommission beschlossen hat, kommt einem Dammbruch gleich; in Artikel 4 der Jagdverordnung soll eine neue Bestimmung aufgeführt werden, die eine Anspruch auf Jagderträge verankert. Dadurch steigt auch der Druck, Grossraubtiere zum Abschuss freizugeben.