Nach dem Wolf kommt nun auch der Schwan ins Visier, als nächstes ist der Biber geplant. Die Grünen werden die voreilige Tötung geschützter Arten und damit auch die geplante Revision des Jagdrechts bekämpfen.
Bastien Girod, Nationalrat ZH

Der Höckerschwan ist ein gesetzlich geschützter Vogel. Artikel 4 der Jagdverordnung (SR 922.01) legt fest, welche Schäden ein Tier verursachen muss, damit die Kantone beim BAFU die Freigabe zum Abschuss einholen können. Das Verhalten des Höckerschwans entspricht keinem der Punkte auf der Liste. Die Annahme der Motion 15.3534 «Eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen» durch die Umweltkommission ist daher ein Fehlentscheid. Die Grünen fordern vom Nationalrat, seiner Kommission nicht zu folgen und die Motion abzulehnen.

Biodiversitätsstrategie zügig umsetzen
Statt erneut eine geschützte Tierart anzugreifen (vgl. die Motion Engler 14.3151 zum Wolf), sollte der Bund endlich vorwärts machen mit der 2012 beschlossenen Biodiversitätsstrategie. Die Grünen wiesen bereits in der Vergangenheit wiederholt auf den dringenden Handlungsbedarf hin. Auch die OECD hat den hohen Grad der Zerstörung der Biodiversität in der Schweiz bereits mehrmals gerügt.

Wenn sie niemand füttert, muss sie niemand töten
Wenn man die Schwäne füttert, versammeln sie sich in grosser Zahl auf engem Raum. Das verursacht Probleme. Füttert man sie nicht, geschieht das nicht mehr. Die Probleme entfallen. Gleichzeitig lässt sich der Bestand auch durch das Perforieren der gelegten Eier einfach regeln. Niemand muss dann eines dieser geschützten Tiere töten. Sie liefern deshalb keinen Anlass, die Jagdverordnung anzupassen. Die Problemfälle sind äusserst selten und lassen sich gezielt angehen.