Die Kommission hat das Gesetz zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative ausgehöhlt. Die Zubetonierung der Alpen geht ungehindert weiter. Ein Referendum wird unausweichlich.
Bastien Girod, Nationalrat ZH

Die nationalrätliche Umweltkommission (UREK-N) hat heute das Gesetz zur Zweitwohnungsinitiative fertig beraten. Sie legt dem Parlament einen Text voller Ausnahmeregelungen vor. So kann auch in den von der Zweitwohnungsinitiative betroffenen Gemeinden die Landschaft weiter zubetoniert werden und es werden noch mehr kalte Betten geschaffen. Tritt das Gesetz so in Kraft, wird es in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen möglich sein,

  • dass es reicht, eine Zweitwohnung zur Miete anzubieten, damit sie nicht mehr als Zweitwohnung gilt – selbst wenn sie gar nicht vermietet wird;
  • Erstwohnungen in Zweitwohnungen umzuwandeln, sie zu verkaufen und eine neue Erstwohnung zu bauen;
  • als «nicht mehr rentabel» eingestufte Hotels zu Zweitwohnungen umzunutzen;
  • Zweitwohnungen zu bauen, um strukturierte Beherbergungs-Betriebe zu finanzieren;
  • denkmalgeschützte Bauten zu Zweitwohnungen umzunutzen.

All diese Ausnahmen und Umgehungen werden ausserdem am Tag der Schlussabstimmung im Parlament in Kraft treten, auch wenn die Referendumsfrist noch gar nicht begonnen hat, weil das Gesetz als dringlich eingestuft wurde.

Die Grünen waren zu Beginn offen für eine flexible Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative, zum Beispiel bei denkmalgeschützten Bauten. So aber ist das vorliegende Gesetz inakzeptabel. So ist das Ziel der Lex Weber – das Zubetonieren der Landschaft verhindern – unmöglich zu erreichen. Die Grünen werden sich mit vollem Engagement einem Referendum anschliessen. Sie fordern, dass der Volkswille umgesetzt wird. Und sie fordern, dass die touristischen Gegenden unseres Landes das auf Bau ausgerichtete ökonomische Modell aufgeben und künftig auf nachhaltigen Tourismus setzen.