Bis zum 12. Dezember hätte die Türkei Nachbesserungen anbringen können. Österreich, Deutschland und die Schweiz hatten dem Land dafür eine 60-tägige Frist gewährt. Doch weder erfüllt die Türkei die Auflagen betreffend Umweltschutz noch berücksichtigt sie die Rechte der Bevölkerung. So gibt es keine Informationen in kurdischer Sprache für die kurdisch sprechende Bevölkerung. Mitglieder der Zivilgesellschaft wurden vom türkischen Militär festgenommen. Gleichzeitig begann die Türkei mit dem Bau des Dammes, was die getroffenen Vereinbarungen klar verletzt.

In der Fragestunde vom vergangenen Montag meinte Bundesrätin Doris Leuthard, die Exportrisikogarantie (SERV) werde nach sorgfältiger Prüfung einen eventuellen Ausstieg prüfen. Doch die Grünen sind der Meinung, dass der Bundesrat diesen Entscheid nicht einfach auf die SERV abschieben darf. Der Ausstieg ist Chefinnensache!

In der bundesrätlichen Verordnung über die schweizerische Exportrisikogarantie (Art. 28) steht, dass der Verwaltungsrat durch frühzeitige Information des EVD sicherstellt, „ dass der
Bundesrat bei Versicherungen von besonderer Tragweite Anweisungen erteilen kann. Von besonderer Tragweite sind Exportgeschäfte mit wesentlichen ökonomischen, sozialen, ökologischen, entwicklungspolitischen oder anderen aussenpolitischen Auswirkungen“. Die besondere Tragweite des Ilisu-Projektes ist klar gegeben.

Der österreichische Aussenminister Michael Spindelegger hat bereits letzte Woche den Ausstieg Österreichs signalisiert. Die Österreichische Kontrollbank (OeKB) hatte bestätigt, dass die Türkei die Forderungen nicht erfüllt. Die Grünen erwarten nun auch von Bundesrätin Leuthard klare Worte.