Blocher zur Revision der Bundesrechtspflege
Im Rahmen der Revision der Bundesrechtspflege hat Bundesrat Christoph Blocher mehrmals seine Meinung geändert und die ParlamentarierInnen angehalten, die Gesetze über die Bundesgerichte auf widersprüchliche Art und Weise zu ändern. Die Bundesrichter demütigt Blocher, indem er verkündet, er werde an seiner Politik trotz ihrer Entscheide festhalten. Oder er macht Druck auf sie, damit sie seine Entscheide bestätigen. Seinen letzten Vorschlag, eine neue Rekursmöglichkeit bei wichtigen internationalen Geschäften einzuführen, lehnen die Grünen entschieden ab.
Am kommenden Montag wird sich der Nationalrat erneut mit der Revision der Bundesrechtspflege befassen. Debattiert wird insbesondere ein Vorschlag, den Blocher im Ständerat durchgebracht hat. Der Vorschlag sieht in dringenden Fällen eine Rekursmöglichkeit im Bereich der Internationalen Gerichtsbarkeit beim Bundesgericht vor. Die Grünen lehnen diesen Vorschlag aus folgenden Gründen ab:
Zum ersten weisen wir darauf hin, dass Bundesrat Blocher beim vorhergehenden Revisionsvorschlag genau das Gegenteil wollte, nämlich nur eine Rekursinstanz beim Bundesstrafgericht in Bellinzona. Der erneute Kurswechsel von Blocher zwingt ParlamentarierInnen und RichterInnen zu mentalen Verrenkungen um den Kapriolen des Departementschefs zu folgen. Als Leitmotiv für die Revision galt die Notwendigkeit, die Überlastung des Bundesgerichts zu reduzieren und die Prozedere zu beschleunigen. Der Vorschlag für eine neue Rekursmöglichkeit geht genau in die entgegengesetzte Richtung.
Zum zweiten stellt sich die Frage, für welche wichtigen internationalen Geschäfte diese Rekursmöglichkeit offen stehen soll. Das Gesetz sagt nichts, aber die Erklärungen, die in der Kommission gegeben wurden, lassen vermuten, dass es vor allem um Geschäfte geht, bei denen wichtige finanzielle, wirtschaftliche und politische Interessen im Spiel sind, wie etwa die Affäre Youkos oder jene von Exdiktator Abacha. Da fragt man sich, ob es Blocher einfach darum geht, zum Schutz von Partikulärinteressen Verfahren in die Länge zu ziehen und um auf Staaten Druck machen zu können, die Auslieferungsbegehren stellen.
Die Grünen stellen konsterniert fest, dass sie sich oft vergeblich dafür engagiert haben, dass der Rechtsweg bis zum Bundesgericht offen steht. In verschiedenen Fällen, vor allem im Asylbereich, haben wir nicht verhindern können, dass die Prozeduren verkürzt und die Rekursmöglichkeiten dramatisch eingeschränkt wurden. Doch wenn es um wichtige Finanz- und Wirtschaftsinteressen geht, rollt man den roten Teppich zum Bundesgericht aus.
Die Grünen haben sich immer stark gemacht, dass die Rechtswege bestmöglich garantiert und die Rekursmöglichkeiten bis zur höchsten Instanz offen sind. Doch unter den gegebenen Umständen widersetzen wir uns dem neuen Vorschlag von Bundesrat Blocher.